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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
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408
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408 Zweites Buch. Die Neugestaltung des Wirtschaftslebens.

scheidet sich der Handlungsagent dadurch, dafs er selbständiger Gewerbe-treibender ist. Ygl. F. Litthauer, Kommentar zum H.G.B. vom 10.Mai 1897(Ausg. 1898) S. 97. 98. Über die etwas abweichende Stellung des Handlungs-agenten im österreichischen Kecht vgl. (Dr. S ch wiedland), Bericht überdie geplante Abänderung der §§ 59 und 60 der Gewerbeordnung. Handels-und Gewerbekammer Wien, Sitzungsbeschlufs vom 8. Mai 1900, S. 6. Sieheauch den ArtikelAgenturwesen im H. St. 2. Aufl. Band I (R. Ehrenberg).Die juristische Litteratur über den Gegenstand Jist seit 1896 sehr ins Krautgeschossen: siehe die Übersicht in der neuesten Schrift: E. Kaiser, Beiträgezur Lehre von der Handlungsagentur. Breslauer In.Diss. 1901.

Die ökonomische Ratio dieses modernen Agentenrechts ist klar er-sichtlich: der; auf denVertrieb seiner Waren bedachte Unternehmer (Fabrikant,Händler) suchte sich Kreaturen dienstbar zu machen, die thätiger, initiativer,aggressiver als der Kommissionär waren, weil sie mehr für den Vertrieb derWaren bestimmter Unternehmungen, für die sie arbeiten, interessiert würden,während der Kommissionär, von den an ihn herantretenden Aufträgen zahl-reicher Firmen in einzelnen Fällen lebend, niemals für die einzelne Unter-nehmung sich zu erhitzen Veranlassung hat. Auf der anderen Seite solltenes Vertreter sein, die weniger Aufsicht und weniger Spesen als die Reisendenverursachten, wie bereits hervorgehoben wurde. Endlich diente die eigentüm-liche Rechtsstellung der Agenten dazu, auch kapitallose, aber vielleicht geradebesonders rührige, jüngere Elemente für die Zwecke des Warenvertriebs aus-zunützen, sich also der zahlreichen von der kapitalistischen Flut ans Ufergespülten Existenzen geschickt zu bedienen. Welche immense psychischeEnergie vermittels solcher Agenten in den Dienst absatzsuchender Unter-nehmungen gestellt wird, zeigt in besonders markanter Form die Thätigkeitder Agenten von Abzahlungsgeschäften, derenZudringlichkeit, Überredungs-kunst etc. sprichwörtlich geworden sind. Vgl. darüber A. C ohen, Abzahlungs-geschäft (1891), S. 127 ff.