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Zweites Buch. Die Neugestaltung des Wirtschaftslebens.
und in Zukunft noch gröfsere Ausdehnung versprechende Absatz-formen handelt, kann keinem Zweifel unterliegen. „Sicher ist,schreibt die Wiener Handelskammer 1 , dafs heute der Agent viel-fach auch als Vermittler des Absatzes an Private grofse Bedeutunggewonnen hat. So ist es in der Erzeugung und im Handel mitlandwirtschaftlichen Maschinen, ebenso wie mit Nähmaschinen oderKassen, mit Möbeln, Teppichen, Tapeten, Uhren, Bildern, Musik-instrumenten, Stoffen, Herrenkleidern, Uniformen, Damentoiletten,Wäsche, Hüten, mit Gold- und Silberwaren, mit Nahrungsmittelnaller Art wie mit Materialien zu Bauzwecken, Steinen, Cement,Asphalt, Balken, Trägern, Röhren u. s. w. Wird ein Spital gebaut,so bewirbt sich ein Agent um die Lieferung der Fufsböden, derBeleuchtungskörper, der Betten und sonstigen Möbel, um Vermitt-lung der Heizanlagen und der Asphaltierung, wird eine Verlobungin wohlhabenderen Kreisen bekannt, so tritt der Reisende oderAgent für Ausstattungen und Möbel ebenso auf, wie nach der Ver-mählung der Versicherungsagent und nach einem Todesfälle derAgent der Leichenbestattungsunternehmung.“
Deutsche Handelskammern urteilen ebenso. Auf eine Auf-forderung des Reichskanzleramts haben die Handelskammern deneinzelnen Bundesstaaten eine Anzahl Branchen namhaft gemacht,für die ihres Erachtens die (nach der am 1. Januar 1897 in Kraftgetretenen Novelle zur Gew.-O. vom 6. August 1896 zulässige)Ausnahme von dem Verbot des Detailreisens, wie es durch jenesGesetz allgemein ausgesprochen ist, gerechtfertigt sei. Aus derAufzählung der genannten Geschäftszweige gewinnen wir einenÜberblick über die Verbreitung des Detailreisens in Deutsch-land . Es sind die folgenden: Weinhandel, zahlreiche Zweige derBekleidungsindustrie, insbesondere Manufaktur- und Schnittwaren,Posamenten, Tuch-, Bukskin-, Möbel- und Kleiderstoffe, Damen-,Kinder-, Herrenkonfektion, Wäschebranche, Korsettfabrikation,Cigarrenbranche, Kohlenhandel, Flaschenbierhandel, Nähmaschinen-gewerbe, Handel mit Kämmen und (!) Kochherden, Handel mitUhren, Schmuck- und Goldwaren, Baumaterialien, Mehl, Saat,Papier etc. 2 3 .
Von besonderer Bedeutung ist aber das Detailreisen vornehm-lich in zwei Branchen geworden, die uns besonders interessieren,
1 Bericht über die geplante Abänderung der §§ 59 und 60 der G.O.
(3. Mai 1900) S. 5.
3 Vgl. Röfsger, Eine Untersuchung über den Gewerbebetrieb im Umber-ziehen, in den Jahrbüchern für N.Ö. III. F. Bd. XIV. S. 262.