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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
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Dreiunddreifsigstes Kapitel. Handwerk und Maschine.

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die Kontobücherfabrikation, braucht er mindestens eine Schneide-maschine, eine Heftmaschine, eineZiffriermaschine, deren Anschaffungmehrere Tausend Mark kostet. In einer mir bekannten Buchbindereihier am Ort sind um diese drei einstweilen mit der Hand bezw.dem Fufs angetriebenen Maschinen bereits 1215 Arbeiter, darunter23 weibliche, gruppiert. Trotzdem klagt der Inhaber, dafs dieMaschinen nicht genug ausgenützt würden. Sollte die Aus-> nützung eine vollständige sein, gar unter Verwendung eines Motors,

so müfste der Betriebsumfang noch ganz beträchtlich erweitert' werden. Und doch handelt es sich schon jetzt nicht mehr um

einen Handwerksbetrieb, sondern um eine kleinkapitalistische Unter-nehmung.

In der Kammfabrikation würde die vollständige Ausstattungeines Betriebes mit dem erforderlichen Maschinenmaterial mindestens7000 Mark Kosten verursachen und diese Einrichtung würde zuvoller Ausnützung ein Personal von 79 Arbeitern erheischen 1 .

Aus der Übersicht über die Verwendung der Gas- und Elektro-motoren ergiebt sich nun aber, dafs zu gewerblichen Produktions-zwecken am meisten Kleinkraftmaschinen zum Antrieb von Holzund Metall verarbeitenden Maschinen verwandt werden, d. h. alsoin den Gewerben der Tischlerei, Böttcherei, Stellmacherei, derSchlosserei, Schmiederei, Klempnerei. Auch hier jedoch, wo nocham ehesten Aussicht für den Handwerker wäre, sich die moderneMaschinentechnik zu eigen zu machen, haben die Thatsachen zuseinen Ungunsten entschieden. Von der Tischlerei in München heilst es 2 * : es bleibt immer das Resultat: der kleinere Schreinerkann seine Maschinen zu wenig ausnützen. Der sehr vorsichtigeBerichterstatter für Karlsruhe meint 8 : im Kleinbetriebe ist dieAufstellung von Werkzeugmaschinen durchweg unthunlich . . . Nurfür ein gröfseres Sortiment von Maschinen würde der Kraftbetriebsich lohnen. Dazu ist wiederum ein gröfserer Motor notwendigund hinreichende Beschäftigung für diesen. Über den Mindest-umfang eines Tischlereibetriebes, in dem alle maschinellen Vor-richtungen vertreten sind, weichen die Auffassungen von einander^ ab. Nach den Angaben Arthur Cohens 4 sind unter Zugrunde-

legung einer auf das Notwendigste beschränkten maschinellen

1 U. IV, 240.

2 Thurneyssen, a. a. 0. S. 111115.

5 U. III, 99/100. Ähnliche Urteile liegen vor für Berlin . U. IV, 391 f.Mainz HI, 320. Köln I, 289.

4 U. IH, 550 ff.