Siebenunddreifsigstes Kap. Die Ausbeutung jugendl. Arbeitskräfte etc. 575
andere das Fegefeuer des Handwerks durchmachen mufs, läfst sichschwer ziffermäfsig feststellen, weil ja gerade die einer Ausbildungbedürftigen sog. gelernten Arbeiter vielfach in anderen „Gewerbe-arten“ ihre Unterkunft finden, als in der sie ausgebildet sind. Sostellt die Statistik für den besonders hier in Betracht kommendenBerufszweig der Schlosser fest, dafs bis 1895 neben 72374 inSchlossereien thätigen Schlossern 122679 in anderen Gewerbeartenbeschäftigte Schlosser gezählt wurden 1 ; von diesen sog. betriebs-fremden Schlossern entfielen
79500 auf Gewerbe der Maschinenindustrie,
16 615 „ „ „ Metallverarbeitung,
7 874 „ „ des Bergbaus und Hüttenwesens;
18690 „ verschiedene Gewerbe.
Man müfste also das Prozentverhältnis, das zwischen den zuSchlossern ausgebildeten Lehrlingen + jugendlichen Arbeiternund dem Gesamtbedarf an Schlossern in den Grofsbetrieben allerdieser Gewerbe obwaltet, kennen, um ein richtiges Urteil zu fällen;was natürlich ein unerfüllbares Postulat bleiben wird. Nur umeine annähernde Vorstellung zu geben von dem Mehrbedarf, dendie betreffenden Grofsindustrien über ihren eigenen Nachwuchshinaus an gelernten Arbeitern haben, mag vermerkt werden, dafsbeispielsweise in der Gewerbegruppe „Industrie der Maschinen,Instrumente etc.“ 1895 gezählt wurden in Betrieben mit 21 Personenund darüber
27 438 Lehrlinge,
20258 jugendliche Arbeiter, zusammen47 696 Personen j ugendlicher Nachwuchs neben342111 erwachsenen Hilfspersonen, sodafs der Nachwuchsvon diesen nur 13,9% ausmachte.
Ähnlich wie mit den Schlossern aber verhält es sich mit denSchmieden, den Kupferschmieden u. a. Und dafs diese Kategorievon Handwerken — wir können sie Ubergangshandwerkenennen — die der Grofsindustrie ihren Bedarf an qualifiziertenArbeitern decken helfen, nicht unbeträchlich ist, lehrt die täglichePraxis.
Endlich aber mufs noch in Rücksicht gezogen werden, dafseine Reihe von Handwerken der ersten und dritten Kate-gorie der hier besprochenen Gewerbe angehört, nämlich sowohl
1 Stat. des Deutschen Reichs N. F. Bd. 119. S. 107.