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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
Entstehung
Seite
579
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Siebenundilreifsigstes Kap. Die Ausbeutung jugendl. Arbeitskräfte etc. 579

der Andrang von Lehrlingen so grofs, dafs es guter Empfehlungenbedarf, um einen Lehrling unterzubringen. In diesen Gewerbenwerden infolge des grofsen Angebots auch höhere Ansprüche anden aufzunehmenden Lehrling bezüglich Alter, Schulbildung, körper-liche Entwicklung, Entrichtung eines Lehrgeldes u. s. w. gestellt,als dies im allgemeinen sonst üblich ist 1 . Und dafs man es keines-wegs mit einer singulären Erscheinung zu thun hat, beweist z. B.der Umstand, dafs bei manchen Fabriken der Briinner Maschinen-industrie Lehrlinge oft ein bis zwei Jahre in Vormerkung stehen,ehe sie thatsächlich aufgenommen werden können, Zustände, wiesie auch bei uns täglich beobachtet werden.

Wie man sieht, sind es aufserordentlich komplizierte Zusammen-hänge, die dem Handwerk zur Zeit die Verfügungsgewalt über be-stimmte Kategorien unreifer Arbeitskräfte verschaffen. Bei dergrofsen Bedeutung, den die dargelegte Verumständung für dieWiderstandsfähigkeit des Handwerks hat, ist die Frage von be-sonderer Wichtigkeit: ob wir es hier mit vorübergehend oder fort-gesetzt wirkenden Ursachenreihen zu thun haben.

Bei der Beantwortung dieser Frage wird man sich darüber klarsein müssen, dafs es sich in unserem Falle um zwei nicht unwesent-lich voneinander verschiedene Probleme handelt: das Problem derBeschäftigung jugendlicher Arbeitskräfte und dasProblem der gewerblichen Lehre. Es ist ersichtlich, dafsjenes erste Problem nichts als ein Problem staatlicher Zwangsgesetz-gebung ist und somit völlig aus dem Rahmen dieser Betrachtungherausfällt: das Handwerk wird so lange von der Ausbeutung un-reifer Arbeitskräfte sein Dasein weiter fristen, als es dem Gesetz-geber nicht beliebt, dem Ausbeutungsdrange des Handwerksmeistersdieselben Schranken wie dem des kapitalistischen Unternehmers zusetzen.

Dagegen ist die andere Seite des Problems, das uns hier be-schäftigt, insofern komplizierter, als es sehr wohl sich ereignenkann, dafs dem Handwerk seine letzte Stütze die billige unreifeArbeitskraft in Lehrlingsform auch auf anderem Wege alsdem der staatlichen Arbeiterschutzgesetzgebung entzogen werde.Überall nämlich dort, wo das Handwerk nur als Durchgangsstationzur Grofsindustrie von dem jugendlichen Lehrling aufgesucht wird,würde deren Zustrom versiegen, sobald Mittel und Wege vorhandenwären, um den Bedarf der Grofsindustrie an gelernten Arbeitern

1 Berichte der Gewerbeinspektoren für 1894. S. 59 f. Cit. beLWaentig.

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