Fünftes Kapitel: Die innere Wirtschaftspolitik
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Vorschriften, wodurch die Zahl der Betriebe und die Zahlder Hilfskräfte begrenzt war;
ß) die Beseitigung der Monopole, Privilegien und Reglemen-tierungen;
y) die Beseitigung der Beschränkungen des Niederlassungsrechts.
c) Im Gebiete des Handels und Transports schritt man zu
a) der Beseitigung der Stapel-, 'Markt- und Straßenrechte;
ß) der Binnenzollschranken;
y) der Herstellung eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets. DiesemZwecke dienten aber vor allem auch die Maßnahmen der Gesetz-gebung und Verwaltung, mittels deren man, wie ich es nannte,
2. die SicherungdeswirtschaftlichenProzessesherbeizuführen sich angelegen sein ließ. Diese bezogen sich nament-lich auf folgende Punkte:
a) die Herstellung der Sicherheit zu Lande und zu Wasser (See-räuberei!) durch eine gute Polizei;
b) die Herstellung der Sicherheit der Rechtsverfolgung durch eine„zweckmäßige“ (heißt immer vornehmlich den Bedürfnissen des Kapi-talismus angemessenen) Gestaltung der (Piivat-)Rechtsordnung undRechtspflege, also
a) Einführung eines zweckmäßigen Geschäftsrechts (Handels-,Wechsel-, Gesellschaftsrechts);
ß) Einführung einer rasch arbeitenden Prozeßmaschinerie:Handelsgerichte!
y) Einführung eines Patent-, Muster- und Markenschutzes.
c) Die Herstellung der Sicherheit des Wirtschaftslebens selber durchNeugestaltung des (öffentlichen) Wirtschaftsrechtes. Hier galt es
a) die Schaffung eines rationellen Geldwesens.
Die Grundsätze eines rationellen Geldwesens sind folgende:
1. Vereinheitlichung des Geldwesens für das ganze Staatsgebiet;
2. Loslösung des Geldwesens aus dem fiskalischen Nexus: Herstellungeiner nur dem (kapitalistischen) Wirtschaftsleben dienenden Geldverfassung,die vor allem stabil ist;
3. Gestaltung dieser rationellen Geldverfassung selber durch:
a) Einführung der Goldwährung, das heißt Erklärung des Goldes zumeinzigen Vollgelde;
b) Herstellung eines festen Wertverhältnisses zwischen Geld undMetall („Hylodromie“ in der Knappschen Sprechweise). Die Mittel hier-für sind: rationelle Prägung (Randprägung! Billige Prägung!); Einführungdes sog. Passiergewichtes, das heißt Aufhebung der Zahlungskraft der-jenigen Münzen, die einen bestimmten Metallwert unterschreiten;