Dreiundzwanzigstes Kapitel: Die freie Zuschußbevölkerung 351
Nun ist geltend gemacht worden, z. B. von P. von Struve inseinen Auseinandersetzungen mit Nicolai-on, daß eine zwingendeNotwendigkeit zur Einschränkung der hausgewerblichen Eigenproduk-tion nicht aus der Gestaltung der Marktpreise für die darin hergestelltengewerblichen Erzeugnisse hergeleitet werden kann, wie etwa bei derhausindustriellen Tätigkeit. Hausgewerbliche Eigenproduktion brauchtkeineswegs aufzuhören, wenn sie auch noch so sehr hinter der gesell-schaftlichen Durchschnittproduktivität zurückbleibt. Kann mich dochkein „Marktgesetz“ hindern, mir meine Bücher selbst einzubinden,oder meinen Gartenzaun selbst anzustreichen, auch wenn ich einen zehn-mal so großen Aufwand als den „gesellschaftlich notwendigen“ mache.
Dieser Einwand wird aber offenbar hinfällig dort, wo ein bestimmterWirtschaftsertrag erzielt werden oder die Arbeitskraft bestmöglichausgenutzt werden soll. Dieser Fall traf nun zu für alle ländlichen Guts-und Großbauernwirtschaften. In dem Maße, wie sie in den Strudelder Verkehrs Wirtschaft gezogen wurden, einen Besitzwechsel erlebten,sahen sie sich genötigt, einen bestimmten Ertrag in Geld herauszuwirt-schaften und mußten also ihren Betrieb rationalisieren. Dieser Druck,die Gelderträge der Wirtschaft zu steigern, wurde bei den Bauern-wirtschaften insonderheit noch durch die zum Teil empfindlich hohenAblösungsrenten, die doch auch nur ein Ergebnis des in die Land-wirtschaft eindringenden ökonomischen Rationalismus waren, be-trächtlich gesteigert. Es mußte also auch in vielen Bauernwirtschaftendas Bestreben wach werden, die Nutzung des Bodens und die Ge-staltung des Gesamtbetriebes im Hinblick auf möglichst hohe Rein-ertragserzielung so rationell wie möglich einzurichten. Dieses Streben,in Verbindung mit der fortschreitenden Gemeinheitsteilung, Servituten-ablösung und Grundstückszusammenlegung führte wohl vielerortsdahin, Produktionszweige fallen zu lassen, auf denen die gewerblicheTätigkeit sich aufgebaut hatte. Ich denke beispielsweise an die Ein-schränkung der Schafzucht bei Fortfall der Gemeindeweide, des Flachs-baues wiederum, der Hölzernutzung bei Aufteilung des Gemeinde-waldes und dergleichen mehr.
Außer diesen ökonomisch-rationalen Gründen der teueren Pro-duktion, haben noch andere Umstände dazu beigetragen, die gewerb-liche Tätigkeit in den Hauswirtschaften einzustellen oder auf ein Mindest-maß einzuschränken.
Was etwa den Fortbestand der gewerblichen Produktion in denGroßbauernwirtschaft vor allem erschütterte, war dieses, daß ihnen