Fünfundzwanzigstes Kapitel: Die örtliche Anpassung
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tätigen in C (Handel und Verkehr) an der Gesamtzahl der Erwerbs?tätigen (1907) von mehr als 30% (Höchstzahl Hamburg 40,6%); ihnenkommen nahe Stettin (27,8%), Köln (28,3%), Mannheim (28,4%),während der Durchschnitt des Anteils der genannten Berufsabteilungin allen (42) Städten über 100000 Einwohner 25,7%, im Reich 13%betrug.
Ehedem, wie ich das seinerzeit ausgeführt habe, war die Bankier-stadt eine Form der Handelsstadt, da die normale Kreditgewährunglediglich die Finanzierung des Warenhandels zum Gegenstände hatte.Das ist jetzt anders geworden, seit der Kredit, der der Indurtrie gewährtwird, sich viel bedeutender als der eigentliche Handelskredit entwickelthat. Das Kreditgeschäft als Städtebildner hat daher in sehr verschiede-nen Städtetypen Unterkunft gefunden: außer in der Handels- undVerkehrsstadt auch in der Industriestadt (für lokale Kreditgewährung)und in der „Großstadt “ (für nationale und internationale Kredit-gewährung).
ß. Die Industriestadt
Die Industriestadt, worunter wir eine entsprechend mächtige An-häufung von Menschen, die der Initiative der kapitalistischen Industrieihr Zusammenleben und ihren Unterhalt verdanken, zu verstehen haben,entspricht der Handwerkerstadt des Mittelalters, die ebenfalls durchden Absatz gewerblicher Erzeugnisse ihr Dasein fristete und in kleinstemAusmaße verharrte, wenn ihr Absatzgebiet die umliegende Landschaftwar, zur Größe einer heutigen kleinen Mittelstadt gelangte, wenn ihrFeld die Welt war, wie etwa Nürnberg, Mailand, Florenz im 15. Jahr-hundert.
Als dann die kapitalistische Industrie aufkam, hatte sie zunächstgar keine städtebildende Kraft. Entweder nämlich sie war über dasLand zerstreut, wie wir das für alle wichtigen Industrien haben fest-stellen können, die entweder hausindustriell organisiert waren oderdes Rohstoffes oder der bewegenden Kraft wegen in die Wälder undan die Flußläufe gingen. Oder, wo der gewerbliche Kapitalismus schongroßbetrieblich organisiert und von den beiden genannten Fesselnbefreit war, deckte er im wesentlichen nur den Bedarf der Städter selbst,so daß also die gewerblichen Produzenten nur Anteil nahmen an denBezügen ihrer Auftraggeber, somit nur darum und in dem Umfangestadtständig und stadtfähig waren, weil und insoweit andere Stadt-bewohner für den erforderlichen Unterhaltsspielraum Sorge trugen.