Zweiunddreißigstes Kapitel: Die Elemente der Marktbilduug 531
Die Gewerkschaften gehen darüber hinaus, indem sie sich bemühen,auch bei ausgeglichener Marktlage die Macht läge des Lohnarbeiterszu stärken durch Ermöglichung gemeinsamen Handelns insbesonderedurch Arbeitseinstellungen, die durch die Anlage von Streikkassen er-möglicht werden sollen.
Der empirische Teil wird einen Überblick über die Verbreitungdieser Einrichtungen enthalten. Dortselbst werden wir uns auch einUrteil über die praktische Wirksamkeit der gewerkschaftlichen Arbeiter-bewegung, insbesondere ihrer Lohnpolitik zu bilden versuchen.
3. Die bei weitem bedeutendste und nachhaltigste Beeinflussungdes freien Tauschverkehrs findet auf dem Warenmärkte imweiteren Sinne, in dem er den Markt für alle Leistungen außer denArbeitsleistungen umfaßt, statt. Wobei ich nicht sowohl an die hierebenfalls zu spekulativen Zwecken erfolgenden Eingriffe durch Corner,Ringe usw., als vielmehr an die ständige Beeinflussung der Markt-lage durch die Einrichtung der Kartelle denke, über die hier einigegrundsätzliche Bemerkungen zu machen sind.
Unter Kartellen verstehen wir Zweckverbände selbständiger Unter-nehmer gleicher Erwerbszweige zu fortgesetzter Regelung der Markt-verhältnisse ihres Gewerbes mit konkurrenzausschließender Tendenz.
Wir können folgende Arten von Kartellen unterscheiden:
(1) nach der Artbeschaffenheit der Teilnehmer: Produktions-, Händ-ler-, Transportkartelle usw.; lokale, nationale, internationale; Käufer-Abnehmer-), Verkäufer- (Arbeiter-) Kartelle;
(2) nach der Artbeschaffenheit der vereinbarten Mittel (inhaltlichbestimmte Eigenart):
a) Konditionenkartelle: Regelung der Verkaufsbedingungen (Zah-lungsfristen, Rabatte, Musterlieferungen usw.);
b) Preiskartelle: Feststellung von Mindestpreisen (Mindesttarifen,Mindestprämien);
c) Rayonierungskartelle: Verteilung des Absatzes, sei es in räum-licher, sei es in sachlicher Hinsicht;
d) Mengenkartelle mit Produktionseinschränkung;
e) Mengenkartelle mit Kontingentierung;
f) Vollkartelle: die mehrere oder alle der aufgestellten Maßnahmenvereinigen: meist zwangsweise, da die Mittel zur Beschränkung desfreien Wettbewerbs vereinzelt wirkungslos sind (vor allem zieht dasPreiskartell immer die Mengenfestsetzung nach sich);
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