532 Erster Abschnitt: Die Elemente des wirtschaftlichen Prozesses
(3) nach der Artbeschaffenheit der Struktur des Verbandes, ins-besondere der Festigkeit seines Gefüges (formell bestimmte Eigenart):
a) reine Vereinbarungskartelle: gentlemen’s agreements;
b) kontrollierte Kartelle: Errichtung von Kontrollbureaus, Ge-nehmigungsinstanzen usw.;
c) gebundene Kartelle: Verkaufskartelle oder Syndikate; bei ihnenist die unmittelbare Beziehung zwischen Werk und Kundschaft gelöst:der Verkauf ist auf eine gemeinsame Verkaufsstelle, ein Verkaufs-kontor, übertragen.
Bedingungen der Kartellbildung sind alle diejenigen Tat-bestände, von deren Gestaltung die Kartellbildung abhängig ist. Sie sind:
(1.) seelische, sofern die Kartellbildung von dem Willen und derFähigkeit der Unternehmer zum Zusammenschluß abhängt;
(2.) betriebsorganisatorische: die Wahrscheinlichkeit der Kartell-bildung steht im geraden Verhältnis zur Größe der Unternehmungen (jegrößer die Unternehmungen, desto erbitterter der Kampf, desto leichterdie Verständigung: Aktiengesellschaften!), zum Verhältnisanteil desAnlagekapitals (je mehr Kapital festgelegt ist, desto schwieriger sindBetriebseinschränkungen) und zur Ausgeglichenheit des Organisations-grades (je gleicher dieser, desto leichter der Zusammenschluß, da beiUngleichheit die Stärkeren auf ihre Stärke vertrauen); dagegen imumgekehrten Verhältnis zur Zahl der Unternehmungen, die zusammen-zuschließen sind.
Endlich werden die Bedingungen der Kartellbildung geschaffen durch
(3.) die Eigenart des Produkts und seines Absatzes: je gleichförmigerdas Erzeugnis, desto leichter die Kartellierung, da sowohl die Eifer-sucht der einzelnen Unternehmungen untereinander als die Schwierig-keit der Tarifierung geringer sind bei gleichförmigen (womöglich ver-tretbaren) Produkten als bei individuell sehr verschiedenen; je kon-zentrierter die Nachfrage, desto leichter ebenfalls die Kartellierung, undendlich: um so leichter diese, je monopolistischer die Absatzbedingungeneines Gewerbes als Ganzes gestaltet sind. Deshalb sind begünstigende(homogene) Bedingungen der Kartellbildung: günstige Lage zu Roh-stoffen oder Absatzgebieten, Schwere der Güter („Frachtschutz“!),räumliche Geschlossenheit (rheinisch-westfälische Kohle!), abgegrenzterTransportbezirk, hochwertige Leistungen (englische Textilindustrie!),Patente, Zollschutz.