562 Zweiter Abschnitt: Die Bewegungsformen des wirtschaftlichen Prozesses
getreten. Sie hat hier auch ihre Bezeichnung gefunden als „cut throatcompetition“, deren Ziel es ist, „to undermine competitors“.
Einer der ersten, der die Gewaltkonkurrenz zur Anwendung brachte,ist Cornelius Vanderbilt , von dem erzählt wird, daß er schon in den1830er Jahren viele der später beliebt gewordenen Kunstgriffe an-gewandt habe, seinen Mitbewerbern „den Hals umzudrehen“.
Die Gewaltkonkurrenz ist dann namentlich bei den großen ameri-kanischen Kartellen und nach dem Monopol strebenden Riesenunter-nehmungen in Übung gekommen und hat sich von da auch über Europa zu verbreiten begonnen. Die Fülle der Maßnahmen, deren man sichbedient, um unliebsame Konkurrenten aus dem Wege zu schaffen, isterstaunlich. Ich führe ein paar an: Preisüberbietung beim Einkauf:Standard Oil Company; Preisunterbietung beim Verkauf: Errichtungvon Schleuderläden, sogenannten Cutting shops: englischer Tapeten-trust, Standard Oil Company, amerikanischer Tabaktrust, amerikanischeund englische Schuh Warenfabriken. Hierher gehört auch das Vorgehendes transatlantischen Schiffahrtskartells (1904), das Kampfschiffe laufenließ, um die Konkurrenz niederzukämpfen. Ferner: Bestrafung derKunden, die von andern als den Kartellmitgliedern beziehen: rheinisch-westfälisches Kohlensyndikat; Verbot, von anderen zu beziehen. Dannaber vor allem auch: Unterbindung der Produktion selber durch Sperredes Materials, der Maschinen, der Arbeitskräfte (wobei zuweilen dieArbeiter selbst mithelfen), der Verkehrsmittel, des Kapitals und Krediteu. dgl.
Zusammenfassend hat das Vorgehen der amerikanischen Trustsein Urteil des höchsten Gerichtshofs gegen den Tabaktrust im Jahre1911 mit den Worten gekennzeichnet: „Im Falle der Konkurrenz wurdejedes menschliche Wesen, das infolge seiner Tatkraft oder seiner Fähig-keiten dem Trust Ungelegenheiten hätte bereiten können, unbarmherzigbeiseite geschoben.“
Die Wirkung der Gewaltkonkurrenz ist häufig die Aufhebung derKonkurrenz, das heißt das Monopol, bei dem es nur noch einen Kampfum die Kundschaft insofern gibt, als mehr oder weniger Abnehmergewonnen werden. Hier tritt dann die Suggestion, wenn auch nichtmehr als Suggestivkonkurrenz, wieder in ihr Recht.