608 Dritter Abschnitt: Die Gestaltung d. wirtschaftl. Prozesses i. d. Geschieht«!'
Pariser Schneiders oder die sachkundige Boutine der Musterzeichner,,oder der gewichtige Beschluß einer Branchen Vertretung: der VereinigtenStrohhutmacher oder des Verbandes der Bänder-Litzen-Kordelfabri-kanten oder des Kartells der Samtwebereien, die selbstherrisch be-stimmen, was in der nächsten Saison der europäisch-amerikanischeMensch an Güterbedarf zu haben hat. Nicht den geringsten Einflußübt dieser europäisch-amerikanische Mensch auf die Gestaltung seinerGüterw'elt aus, soweit sie dem Einfluß der Mode unterworfen ist.Selbst die ganz wenigen großen Modedamen oder Modeherren (wieEduard VII. und in sehr viel geringerem Maße sein Sohn und Enkel),die die Mode zu bestimmen scheinen, weil sie das zuerst tragen, wasspäter die Millionen tragen, sind doch nur Puppen in der Hand der Ge-schäftsleute, denen sie dazu dienen, ihre „Dessins“ zu „lancieren“.
Die Erfolglosigkeit der Bemühungen eigensinniger und künstlerischbegabter Frauen, sich aus der Umklammerung einer ihnen von Ge-winn erstrebenden Unternehmern aufgedrungenen Mode zu befreien,wie sie namentlich in Deutschland gemacht worden sind, als man das„Eigenkleid“ propagierte, zeugen von der Festigkeit der Herrschaft,die die großen Schneider und ihre Trabanten und Helfershelfer aus-üben. Wie weibliche Don Quichottes laufen die paar Unentwegten mitihren ausgeklügelten Absonderlichkeiten in der „großen“ Welt herum,und nur auf der Stufe der Turnlehrerin oder Sozialpolitikerin hat derviel gepriesene „Hänger“ sich einbürgern können und wirkt hier wiedas Zeugnis von der Niederlage im Befreiungskämpfe gegen die all-mächtige Mode.
Die hier vertretene Ansicht, daß der Geschäftsmann und nicht derVerzehrer die Mode macht, ist von verschiedenen Seiten bekämpft worden,neuerdings wieder mit besonderer Heftigkeit von dem holländischenSoziologen Steinmetz.
Ich frage den verehrten Gegner: wenn er einen Einfluß des Publikumsauf die Gestaltung der Mode, insonderheit der Kleidermode, annimmt:an welcher Stelle des Gestehungsvorganges sollte er sich geltend machen ?Man könnte allenfalls an den Kreis der intimen Freundinnen des PariserGrand Couturier denken, wo sich Konsumenten-Eigenmacht hervor-wagt, also daß etwa die Freundin Poirets diesen bei seinen Schöpfungen„inspiriert“. Mag sein, daß hier und da die Laune einer kapriziösenPariser Frau dem Modeschöpfer eine „Eingebung“ verschafft. Groß wirddie Einflußnahme bei der Selbständigkeit und Eigenwilligkeit dieser,Herren nicht sein.
Bliebe also — da ein unmittelbar schöpferischer Einfluß des Konsumen-ten auf die Gestaltung der Mode aus rein äußerlichen, betriebstechnischenGründen nicht möglich ist — das Vetorecht des Trägers, nötigenfalls seine’