Einundvierzigstes Kapitel: Die Versachlichung der Geschäftsformen 663
Die Typen oder Standards werden unter verschiedenen Gesichtspunktengebildet: der mechanischen oder chemischen Beschaffenheit des Gegen-standes. Sie bestehen für Baumwolle, Wolle (zum Teil), Petroleum, Kaffee,Zucker, Getreide (zum Teil), Öle, Hölzer, Kupfer, Bisen, Träger, Profil-eisen, bestimmte Garnnummern u. a.
Mit Hilfe der Typen werden nun die Handelsgeschäfte nicht mehrüber bestimmte, individuelle Warenpartien, sondern über vertretbareWarenmengen (Stückzahlen) abgeschlossen.
Ein Gegenstück zur Type im Rohstoff- und Stufenfabrikathandelbildet im Handel mit Fertigfabrikaten der Markenartikel, der inimmer mehr Produktionszweigen sich einbiirgert. Beispiele: Seife,Drogen, Parfümerien; pharmazeutische Artikel; Stiefel, Hüte; Fahr-räder, Automobile; Zigaretten; Kakes, Schokolade, Tee, Extrakte,Liköre, Mineralwasser. Siehe das im nächsten Kapitel darüber Gesagte.
Auf Standardisierung der Waren zielen auch die in neuerer Zeit ge-gründeten Organisationen zur Aufstellung einheitlicher Lieferbe-dingungen ab, wie der deutsche Reichsausschuß für Lieferbedingungen(RAL) u. a., die uns bereits begegnet sind (siehe oben Seite 632 ff.)und in der Lehre vom Betriebe uns noch einmal begegnen werden.
Die Vorteile des generellen Lieferungsgeschäfts, wo es möglich ist,liegen auf der Hand. Der Probenversand wird überflüssig, ebenso dieVerhandlung über die Beschaffenheit der Ware; dadurch erfährt derWarenumsatz die erwünschte Verbilligung und Beschleunigung. Möglichaber ist es, wo hinreichend große Massen gleichförmiger Güter in denHandel kommen, auf deren Entstehung, wie wir wissen, verschiedeneKräfte in unserer Zeit hingearbeitet haben.
Wird mit der Einbürgerung des generellen Lieferungsgeschäfts dasfreie Ermessen der vertragschließenden Parteien hinsichtlich derBestimmung der Qualität der Waren ausgeschaltet, so findet einenoch weitere Beschränkung der Vertragsfreiheit statt durch
2. die Typisierung der Vertragsbedingungen. Zunächstwerden die Kaufverträge immer mehr nach einheitlichen, von denverschiedenen „Börsen“ aufgestellten Kontraktformularen abge-schlossen — so namentlich im internationalen Verkehr. Sodann werdendie Bedingungen, unter denen die Lieferung zu erfolgen hat, immermehr vereinheitlicht und stereotypiert: CF (Cost-Fright), Cif (Cost-Insurance-Freight), FOB (Free on Board) sind die bekannten Formeln.Endlich werden auch die Transportverträge demselben Vorgang derSchematisierung unterworfen und einheitliche Durchfrachtbriefe für