68G Dritter Abschnitt: Die Gestaltung d. wirtschaftl. Prozesses i. d. Geschichte
Machenschaften uns Lawson mit so viel Liebe und Eindringlichkeitgeschildert hat, hat mit dem Problem einer Bindung des Marktes nureinen losen Zusammenhang. Wir werden ihrer bei der Betrachtung derkapitalistischen Formen der Betriebsgestaltung noch zu gedenken haben.
Interesse bieten uns nur Kartelle der kapitalschaffenden oderkapitalvermittelnden Unternehmungen, insbesondere der Banken, dieauf eine systematische Beherrschung des Geld- und Kreditmarktesunter Anwendung gesetzlicher Mittel abzielen. Deren gibt es nun inder Tat eine Reihe, die hier kurz erwähnt werden mögen.
Die schottischen Banken sind seit länger als einem Jahrhundertkartelliert, da die Einrichtung neuer Banken dort unmöglich war. Dieenglischen Banken haben für das reguläre Geschäft — nicht für dieKredite des offenen Geldmarktes — formlose Übereinkommen ge-troffen. Die französischen Banken setzen die Bedingungen für denPrivatsatz und Reportkredit einheitlich fest. Österreich hatte vor demKriege ein ausgebildetes Konditionenkartell. Im kaiserlichen Rußland war das Bankkartell unter Mitwirkung der Regierung zustande ge-kommen (Somary ).
Kurz vor dem Ende des hochkapitalistischen Zeitalters wurde inder deutschen Bankwelt unter Führung der Reichsbank ein Schlag-wort ausgegeben, das Johann PI enge sogar zum Titel eines Buchesmachte, das Schlagwort: „Von der Diskontpolitik zu der Herrschaftüber den Geldmarkt!“ In diesem Schlagwort und in dem Problem-komplex, dem es zum Ausdruck verhelfen wollte, waren nun freilichvielerlei verschiedenartige Dinge durcheinandergeworfen: systema-tischere Verwendung der Reichsbankdiskontpolitik zur Beeinflussungder Konjunktur; Aufsicht der Zentralbank über die anderen Banken;Aufhebung der Konkurrenz zwischen den einzelnen Banken u. a. m.
Nur dieser letzte Teil der mit dem Schlagwort angedeuteten Be-strebungen geht uns hier an. ln der Tat erlebten wir in jener Zeit denersten Schritt der deutschen Banken zu einer kartellartigen Bindung.Dieser erste Schritt — der auch der letzte geblieben ist — wurde getandurch die 1913 getroffenen „Allgemeinen Abmachungen der Bankenund Bankiers“. Das mit diesem Namen belegte Bankenkartell wurdegeschlossen zwischen der Berliner Stempelvereinigung und einigen'Provinzbanken und war ein Konditionenkartell, in dem der Versuchgemacht wurde, Mindestsätze für Akzeptkredite und ähnliche Verträge■ estzustellen. Eine große Bedeutung hat es nicht gehabt.
Das ist aber der allen Kartellbildungen auf dem Kapitalmärkte