Vierundvierzigstes Kapitel: Die Bindung des Marktes
699
Triebkraft für die Kombinationsbestrebungen gewesen ist. Daß sie es in derTat war, lehren genug Zeugnisse. Ein Beispiel für viele:
Am 30. September 1904 beschloß die Deutsch-Luxemburgische Berg-werks- und Hütten-A.-G., die dem neuen Kohlensyndikat mit der ZecheDannenbaum als Hüttenzecbe beigetreten war, behufs besserer Kohlen-versorgung ihrer Hüttenwerke die Fusion mit der an Dannebaum angrenzen-den Stinnesscben Bergbau-A.-G. „Friedlicher Nachbar“. Deutsch -Luxem-burg beanspruchte nun die Übertragung des Hüttenzechenvorrechts aufdie Zeche „Friedlicher Nachbar“ und die ebenfalls damals erworbene Zeche„Hasenwinkel“. Es verlangte also, den Kohlenbedarf für seinen Hütten-betrieb aus den genannten zwei Zechen im Wege des Selbstverbrauchsohne Abgabenpflicht und ohne Anrechnung auf die Beteiligungszifferdecken zu dürfen, und strengte zu diesem Zwecke einen Prozeß an. ImJahre 1905 beschloß Deutsch-Luxemburg die Fusion mit dem Bergwerks-verein Friedrich Wilhelmshütte in Mülheim an der Ruhr , um auch diesemHüttenwerk, bis dahin einem Abnehmer des Syndikats, umlagefrei undohne Anrechnung auf die Beteiligungsziffer seinen Brennstoff zu liefern.
Am 10. November 1906 entschied das Reichsgericht gegen das Kohlen-syndikat und zugunsten von Deutsch -Luxemburg, daß die dieser Gesell-schaft als Hüttenzeche eingeräumten Rechte ihr auch für die von ihr er-worbene Zeche „Hasenwinkel“ und „Friedlicher Nachbar“ zustehen. Durchdie Angliederung an Hüttenzechen erhielten demnach auch die reinenZechen den Charakter und die Vorrechte der Hüttenzechen.
Durch dieses Urteil erhielt der Drang zum gemischten Betriebe, zurVereinigung von Eisenwerken mit Kohlengruben neue Nahrung, indemden reinen Zechen die leichte Möglichkeit und damit der Antrieb gebotenwurde, durch Verschmelzung mit Hüttenzechen die großen Vorrechte zuerlangen. Der Jahresbericht des Syndikats vom Jahre 1906 erkannte dieseWirkung des Kartells unumwunden an, wenn er sie auch nicht für heilsamhielt. Nach dem Bericht bei J. Singer, a. a. O. Seite 135/36.
Die Erfahrung lehrt aber, daß durch die Kartelle auch
ß) die Tendenz zur Vervollkommnung des Verfahrens und zurbesseren Innenorganisation der Industriebetriebe verstärkt wird.
So entsandte das Kohlensyndikat bald nach seiner Gründung eineKommission nach den Vereinigten Staaten , die das in Anwendung ge-kommene Verfahren maschinellen Abbaues der Flöze prüfen sollte. DiesesVerfahren wurde daraufhin mit Erfolg im Ruhrbergbau eingeführt. Auchandere technische Verbesserungen sind unmittelbar durch das Syndikatangeregt worden, wie der Abbau mit Bergeversatz, Einführung des Schlemm-verfahrens, Umbau der vielfach veralteten Aufbereitungs- und Wäscherei-anlagen usw.
Das Spirituskartell hat Bemühungen gemacht zur Herbeiführung derSpiritusbeleuchtung und -heizung.
Andere Kartelle sind dazu übergegangen, die Produktion im Sinneeiner Typisierung und Vereinfachung der Warenherstellung zu regeln,