Sechsuudvierzigstes Kapitel: Die Geschäftsformeu der Unternehmung 735
Metallverarbeitung.211 ) 3°/ 00
Maschinenindustrie. 205,5 °/oo
Industrie der Holz- und Schnitzstoffe.194,0°/ 00
Handelsgewerbe.176,4°/ 00
Die Gewerbegruppen, die die Offene Handelsgesellschaft bevorzugen,
sind meist solche, in denen der mittlere Großbetrieb vorherrscht. Häufig— das dürfen wir nicht unberücksichtigt lassen — sind es aber auch reinzufällige, das heißt „irrationale“ Gründe, die das Vorwiegen der einenoder der anderen Unternehmungsform bewirken. Wir können das mitziemlicher Deutlichkeit in der deutschen Textilindustrie verfolgen. Indieser zeigen sich im Anteilsverhältnis der verschiedenen Unternehmungs-formen von Bundesstaat zu Bundesstaat die größten Abweichungen. Sobetrug vor dem Kriege der Anteil der Aktiengesellschaften an der süd-deutschen Textilindustrie
Spindeln Webstühle
„ Württemberg.25% 12%
„ Bayern.86% 65%
„ Süddeutschland.65% 45%
Als Grund der Verschiedenheit müssen wir die historische Zufällig-keit ansehen. In Bayern fängt die Textilindustrie mit Aktiengesellschaftenan, in Württemberg entwickelt sie sich aus kleinen Anfängen. Die Aktien-gesellschaften sind meist Familiengesellschaften; die Generaldirektorensind die Hauptaktionäre. Diese letzte Feststellung weist schon in dennächsten Unterabschnitt hinüber, wo wir den Aufbau der wichtigstenUnternehmungsform, der Aktiengesellschaft, noch etwas genauer unter-suchen wollen.
III. Der Aufbau de.r Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist das Spiegelbild der modernen Demo-kratie; in der Fiktion herrscht das Volk (die Aktionäre), in Wirklich-keit ein kleiner Klüngel von Machthabern, der in der Aktiengesellschaftverschieden zusammengesetzt ist.
Um den inneren Aufbau der Aktiengesellschaft richtig beurteilenzu können, müssen wir zunächst uns darüber Klarheit verschaffen,auf welche Weise das Kapital zusammengebracht wird, und was sichhierbei etwa verändert hat.
Die ursprüngliche und natürlichste Form der Kapitalbeschaffungist die Ausgabe von Aktien mit einem ihrer Größe entsprechendenAnteilsrechte an dem schwankenden Ertrage der Gesellschaft (derDividende). Neben solchen „gewöhnlichen Anteilen“ (Common shares)sind nun aber in wachsendem Umfange Anteilscheine getreten, dieein Anrecht auf eine vor der Ausschüttung der Dividende zu zahlendefeste Vergütung verbriefen. Sie erscheinen teils in der Form von Aktien