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3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 2 (1927) Der Hergang der hochkapitalistischen Wirtschaft : die gesamtwirtschaft ; mit mehreren Namen u. Sachregistern ...
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736 Dritter Abschnitt: Die Gestaltung d. wirtschafte Prozesses i. d. Geschichte

(Vorzugsaktien, preferred shares), teils in der Form von Schuldver-schreibungen (Obligationen, Bonds), teils in der Form von Hypo-theken (Mortgages).

Der Anteil der Schuldverschreibungen und Hypotheken an demGesamtkapital der Aktiengesellschaften beträgt im heutigen Stadiumder Entwicklung etwa 20%, in Deutschland und Amerika ziemlichübereinstimmend (siehe für jenes das Stat. Jahrbuch, für dieses dieZusammenstellungen bei Lincoln).

Die Verschiebung auf Kosten der gewöhnlichen Aktien ist in denVereinigten Staaten teilweise bis zur völligen Ausschaltung derCom-mons als Mittel der ursprünglichen Kapitalbeschaffung fortgeschritten;in das Unternehmen wird nur das durch Ausgabe der Vorzugsaktieneingegangene Kapital gesteckt, während die gewöhnlichen Aktien überdiesen Betrag hinaus ausgegeben werden. Dem durch sie gebildetenPassivum stehen dann buchmäßig nur fiktive Größen wie Firmen-ansehen, Kundschaft (good-will) und anderes gegenüber.

Die Gründe dieser Umbildung sind mannigfache. Zunächst hatsie wohl die Aussicht, auf diesem Wege leichter das Kapital beschaffenzu können, begünstigt. Die Commons-Praxis der Amerikaner wirdwohl geradezu als ein Ersatz des europäischen langfristigen Bank-kredits angesehen; die Überkapitalisation soll dem Unternehmer eineKapitalreserve schaffen, da er namentlich in Krisenzeiten nichtleicht Bankkredit bekommt. Daneben hat wohl der Wunsch, einenmöglichst großen Gründergewinn zu machen, zu der heutigen Aktien-politik der Amerikaner Anlaß gegeben. Endlich und gewiß nichtzuletzt aber ist der Umstand bestimmend gewesen, daß durch dieangedeutete Verschiebung die Möglichkeit geschaffen worden ist, denkleinen Kapitalistenklüngel, der zu herrschen entschlossen und berufenwar, die Macht in die Hand zu spielen. Um das zu verstehen, müssenwir uns erst noch über die Personen Klarheit verschaffen, die bei derLeitung einer Aktiengesellschaft in Betracht kommen, das heißt überderen formale und reale Verfassung.

Das der Verfassung nach zur Herrschaft berufene souveräne Volkist die Gesamtheit der Aktionäre, der Inhaber der Aktien, die in derGeneralversammlung ihren souveränen Willen äußern soll.Was tut dieses souveräne Volk, um seine Herrschaft auszuüben?Nichts. Es macht nämlich von seinem verfassungsmäßigen Rechte zurWillensäußerung überhaupt keinen Gebrauch, indem es gar nicht inder Generalversammlung erscheint; beispielsweise waren bei den