Achtundvierzigstes Kapitel: Die Finanzierung fremder Wirtschaften 757
a) die Terraingesellschaften oder Baubanken, die im wesentlichenHandel in Grundstücken treiben, daneben wohl auch die Bebauungdieser Grundstücke durch Anlegen von Straßen, Wasserleitung, Be-leuchtung usw. vorbereiten;
b) kapitalistische Baugeschäfte, die Bauten im Aufträge aufführen;
c) Bauhandwerker;
(3) Mittelspersonen, die sogenannten Bauunternehm er oder Zwischen-unternehmer.
Eine eingehendere Darstellung dieser Verhältnisse, namentlichder aus ihnen sich ergebenden Folgen für die Bauhandwerker, diehäufig die Geschädigten sind, findet sich im einundzwanzigsten Kapitelder ersten Auflage dieses Werkes.
3. Die Finanzierung des Großhandels
Im allgemeinen spielen sich die Kreditvorgänge im Handel inner-halb des Handelsgewerbes selbst ab. Aber in den höchsten Spitzendes Großhandels, namentlich im Überseehandel, hat sich allmählichdoch eine Loslösung des Kreditgeschäfts und seine Verselbständigungin den Banken vollzogen.
Die früheste Form der Finanzierung des Handels ist die Waren-beleihung mittels Lombardierung, wobei aber die Bank dieMühe hat, die Waren in Mitverschluß zu nehmen.
Eine höhere Form der Finanzierung stellt die Beleihung mittelsWarrant beim Doppelscheinsystem dar.
Die höchste im Überseehandel beliebte Form der Finanzierung istder Rembourskredit, bei dem der Exporteur von einer BankKredit gegen Ablieferung der Ladescheine bei Versendung meist aufVorschuß erhält.
Alle diese Kredite, vor allem der Rembourskredit, ermöglichen eineungemeine Beschleunigung des Kapitalumschlages.
Die Finanzierung des überseeischen Importhandels durch denRembourskredit ist im wesentlichen das Werk der sogenannten Über-see - oder Auslandsbanken, über deren Organisation undEntwicklung, angesichts der wichtigen Rolle, die sie im kapitalistischen Drama spielen, noch einige Bemerkungen zu machen sind.
Das Bankkapital besitzt verschiedene Möglichkeiten der Aus-landsexpansion, die sämtlich zur Anwendung gelangt sind:
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