Zweiundfünfzigstes Kapitel: Die Verwissenschaftlichung d. Betriebsführung 885
(allgemeine) Idee vorhanden ist, ehe ein empirischer Betrieb ins Lebengerufen wird. Dieser Vorgang der Abstraktion, Verallgemeinerungund Objektivierung von Wissenssätzen und Regeln ist aller „Wissen-schaft“ im allerweitesten Sinne wesenseigentümlich und muß auchfür die allerallgemeinste Bestimmung des Begriffes einer „wissen-schaftlichen Betriebsführung“ die Grundlage bilden. Eine „wissen-schaftliche Betriebsführung“ würden wir also überall dort festzustellenhaben, wo die Gestaltung des Betriebes nach allgemeinen Vorschriftenerfolgt.
Man wird dann verschiedene „Grade“ der Wissenschaftlichkeit derBetriebsführung je nach dem Geltungswert (oder Geltungsgrunde)jener Vorschriften und danach vielleicht auch eine engere Bedeutungjener Bezeichnung unterscheiden können.
Die Vorschriften können unzusammenhängende, „unsystematische“Einzelregeln enthalten, die aus der Erfahrung abgezogen sind. EineBetriebsführung, die nach solchen Anweisungen erfolgt, wird man nurin einem sehr allgemeinen Sinne als wissenschaftliche bezeichnendürfen, obwohl sie den an eine solche gestellten Anforderungen grund-sätzlich entspricht. Vielleicht spricht man hier besser von einer Vor-stufe zur wissenschaftlichen Betriebsführung.
Oder aber die Vorschriften beruhen auf systematischer Durch-denkung, gründen in allgemeinen Ideen und gipfeln in einem voll-endeten Regelsystem. Eine Betriebsführung, die einem solchen Regel-system untersteht, werden wir eine vollwissenschaftliche nennendürfen.
Nun pflegen wir aber dem Worte „wissenschaftlich“ im allgemeinenund somit auch dem Begriffe „wissenschaftliche Betriebsführung“im besonderen (meist ohne das volle Bewußtsein der Tragweite dieserBedeutung) im gegenwärtigen Zeitalter noch einen anderen Sinn unter-zulegen, nämlich den eines Systems von Wissenssätzen (und daraufaufgebauten Regeln), das naturwissenschaftliches Gepräge trägt,das heißt dem Denkverfahren der modernen Naturwissenschaftenangepaßt ist. Darunter haben wir zu verstehen: die Zurückführungder Erscheinungen auf sogenannte „Naturgesetze“, das heißt funk-tionelle Beziehungen der Bewegungen letzter Elemente, in die zuvordie Gesamterscheinung aufgelöst ist, und die in mathematischenFormeln ausdrückbar sind. Wir werden den Sinngehalt dieser Auf-fassung im folgenden, wo wir die Entwicklung der Betriebswissenschaftverfolgen, noch genauer erfassen.
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