Zweiundfünfzigstes Kapitel: Die Verwissenschaftlichung d. Betriebsführung 887
Den Anfang macht die Landwirtschaft, die von den hoch-getriebenen Betriebslehren der römischen Scriptores de re rustica,namentlich Columellas, Vorteil zieht. Den Reigen eröffnet hier dasWerk des Petrus Crescentius, ruralium commodorum libr. XII,das 1471 (oder 1474) in Augsburg als erstes gedrucktes landwirt-schaftliches Buch erschien, und dem während des 16. Jahrhundertszahlreiche landwirtschaftliche Betriebslehren, namentlich in Italien und Spanien (Araber!), -folgen. Die Entwicklung gipfelt in denWerken A. Thaers (1752—1828), der den bis heute herrschenden Typusder allgemeinen landwirtschaftlichen Betriebslehren geschaffen hat.
Auch auf dem Gebiete des Bergbaues und des Hüttenwesensbegegnen wir frühzeitig zusammenfassenden Darstellungen des ge-samten Betriebsstoffes, vornehmlich allerdings unter dem Gesichts-punkte der Sachbehandlung. Grundlegend sind hier die Schriften desG. Agricola, De re metallica, 1556, und des Vanuccio Biringuccio ,Deila pirotecnica libri X, 1540.
Eine allgemeine Betriebslehre für gewerbliche Produktionsbetriebehat viel länger auf sich warten lassen; begreiflicherweise, angesichtsder starken Zersplitterung der gewerblichen Produktion. Die erste istmeines Wissens die „Allgemeine Gewerkslehre“ von A. Emming-haus, die 1868 erschienen ist. Um so zahlreicher sind die Betriebs-lehren für die einzelnen Zweige der Produktion, von denen einigeklassische Geltung erlangt haben, wie die oft genannten Werke vonUre und Babbage, in denen die Baumwollindustrie dargestellt wurde.
Welche unübersehbare Eülle von Betriebslehren für die genanntendrei Wirtschaftsgebiete bereits am Ende der frühkapitalistischenPeriode bestanden, lassen die Bibliographien aus jenen und späterenZeiten erkennen, von denen ich einige in meinen Übersichten imzweiten Bande dieses Werkes Seite 589ff. genannt habe.
Von besonderer Wichtigkeit für die Ausbildung der allgemeinenBetriebswissenschaft, die im Beginne des 19. Jahrhunderts als vollendetbetrachtet werden darf, sind aber die Handelsbetriebslehren,die in den großen Systemen etwa von Peri (1638) und Savary (1675)im 17. Jahrhundert, von Ludovici (1752ff.) und Leuchs (1791,1804) ihren Höhepunkt finden. Zu ihnen gesellen sich im Laufe des19. Jahrhunderts noch eine Reihe von Bankbetriebslehren.
Eine völlig neue Wendung nimmt die Betriebslehre von demAugenblicke — und mit ihm beginnt die dritte große Periode dieserDisziplin —, in dem sich die Naturwissenschaften einzelner