Siebenundfünfzigstes Kapitel: Die Bauernwirtschaft
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Hörigkeit des Marktes entziehen kann aus Gründen, die wir ebenfallsschon kennen. Es fällt also die auf Einheitlichkeit hindrängende Ur-sache fort, oder sie ist in ihrer Wirkung abgeschwächt. Deshalbaber können alle anderen Bestandteile des wirtschaftlichen Ursachen-komplexes ihre Wirksamkeit entfalten: Volkstum, Boden und Klima,Geschichte. Sie, die immer wirken wollen, aber die auf den übrigenGebieten des Wirtschaftslebens durch die mächtige Konstante: Markt-hörigkeit überwältigt werden.
3. Die gleiche, ökonomische Lage der Bauern
Darunter wollen wir verstehen: das Maß ihrer Wohlhabenheit, dieGütermenge, über die die einzelne Bauernwirtschaft als ihren Ertragverfügt, die Höhe also ihres Einkommens.
Da ist nun die gewiß von vielen nicht erwartete Tatsache festzu-stellen, daß über den ganzen Erdkreis hin, soweit wir die Spuren desKapitalismus verfolgen können, während des verflossenen ruhmreichenJahrhunderts das Bauerntum — in seiner großen Masse —sich in gedrückter Lage befunden hat. Nirgends ver-nehmen wir von einer wesentlichen Verbesserung seiner Daseins-bedingungen, von einem „Aufschwung“ seiner Lage, der etwa demAufstieg der Lohnarbeiterklasse oder gar dem wachsenden Reichtumder Bourgeoisie zu vergleichen wäre.
Um diese Sonderstellung des Bauerntums im Rahmen des hoch-kapitalistischen Wirtschaftslebens zu verstehen, müssen wir uns ver-gegenwärtigen, von welchen Umständen dessen ökonomische Lage be-stimmt wird. Offenbar hängt sie von der Gestaltung folgender dreiVariabein ab:
(1.) der Größe des Ertrages an Früchten in jeder einzelnen Wirt-schaft. Diese wiederum — die natürlichen Gegebenheiten gleich-gesetzt — ist das Ergebnis:
a) der Größe des Areals;
b) des Vollkommenheitsgrades der Wirtschaftsführung;
c) der Höhe der Nebeneinnahmen.
(2.) der Höhe des Anteils, den der Bauer an diesem Ertrage hat;sein Anteil wird um so kleiner sein, je mehr von ihm beansprucht:
a) der Staat in Gestalt von Steuern;
b) der Grundeigentümer in Gestalt von Diensten oder Pacht;
c) der Geldleiher in Gestalt von Zinsen;
(3.) den Preisen, die der Bauer auf dem Markte für seine Erzeugnisseerhält.