Siebenundfünfzigstes Kapitel: Die Bauernwirtschaft
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.steht. Erst wenn die Aussaugung so weit gediehen ist, daß keine Aussicht aufGewinn mehr vorhanden ist, dann wird der Sache ein Ende gemacht, undder Bauer verläßt mit Erau und Kind als Bettler seine Heimstätte. Aber,so paradox es klingen mag, dies ist noch der bessere Ausgang des Geschäfts;viel schlimmer ist es, wenn der Bauer in einer Abhängigkeit, die der einesLeibeignen fast gleichkommt, festgehalten wird, aus welcher es ein Ent-rinnen für ihn nicht gibt. Nach den vorliegenden Berichten soll die Zahlsolcher Existenzen eine nicht geringe sein. Äußerlich scheint alles in derbesten Ordnung zu sein. Der Bauer bewirtschaftet seinen Hof, hat Inventarund Vieh, aber alles gehört dem Juden; er selbst ist nichts weiter als Tag-löhner, der häufig noch froh ist, daß er nicht an den Pranger gestellt wird.“(A. a. 0. Seite 199.)
Der badische Einanzminister Buchenberg er schreibt über dieZustände in Baden:
„Der Wucher tritt selten nur in der einen Eorm des Verleih- oder desVieh- oder des Güter- oder Warenwuchers auf; vielmehr müssen, wie dieangeführten Beispiele deutlich erkennen lassen, in der Begel alle möglichenWucherformen Zusammenwirken, um den Schuldner nach und nach in denZustand vollster Abhängigkeit vom Gläubiger zu versetzen. Gerade in dereigentümlichen, für die meisten Schuldner nach ihrem Bildungsstand kaumübersehbaren und bald überhaupt nicht mehr zu entwirrenden Verschlingungaller möglichen Rechtsgeschäfte aus Darleih Verträgen, Güter- und Vieh-käufen usw. liegt die besondere Kunst des gewerbsmäßigen Wucherers, dieihm das von ihm ausersehene Opfer unrettbar verfallen sein läßt. Dabei istdie geldliche Aussaugung des Bewucherten bis zur völligen Erschöpfungdesselben nicht minder traurig als die unglaublichen moralischen Demüti-gungen, denen er ausgesetzt zu sein pflegt. In einzelnen der oben mitgeteiltenFälle erscheint die persönliche Freiheit des Schuldners fast aufgehoben unddieser zur Rolle eines willensunfähigen Hörigen des Gläubigers verurteilt;er arbeitet nur noch für diesen, und je mehr er sich abmüht, von den Schlin-gen sich loszumachen, um so sicherer weiß ihn mit immer neuen Verspre-chungen, Drohungen, irreführenden Reden der Wucherer in seine Gewaltzu bekommen. Daß unter solchen Umständen manches der Opfer schließlicheine Art moralischen Stumpfsinnes sich bemächtigt, weil,alles doch nichtshilft', darf kaum wundernehmen; und ebensowenig kann man darüberstaunen, wenn, wie in einem der beiden erwähnten Prozesse ziemlich glaub-haft gemacht worden ist, einer dieser jahrelang unbarmherzigst gequältenkleinen Bauern schließlich in seiner Verzweiflung keinen anderen Auswegmehr als den freiwillig gesuchten Tod wußte.“ (A. a. 0. Seite 47/48.)
Man erinnert sich bei diesen Worten des prächtigen Romans „DerBüttnerbauer“, mit dem uns Wilhelm von Polenz, dieser uner-reichte Kenner der ländlichen Psyche, beschenkt hat.
Ich deutete schon an, daß wahrscheinlich ein großer Teil der indiesen Berichten geschilderten Zustände heute bereits der Vergangenheitangehöre. Ihren Höhepunkt scheint in den meisten Gegenden diewucherische Ausbeutung des Landvolkes gegen Ende der 1870er