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Schluß: Die Gesamtwirtschaft
immer ein Sachgebiet, eine Kulturerscheinung mit dem Begriffe ab-gegrenzt werden. Was liegt an Versuchen vor, solches zu tun? Die üb-liche Begriffsbestimmung, wie wir sie etwa bei King oder Huberoder Gide finden, befriedigt mich nicht: „Vereinigung vieler atomi- sierter Kräfte zu einer relativ größeren Kraft, fruchtbare Verwendungder Gesamtkraft zugunsten der einzelnen Atome“ trifft es nicht. Dennunter diese Begriffsbestimmung fällt jeder gesellschaftliche Großbetrieb,der ja seiner Wesenheit nach auch auf „Kooperation“ beruht, also jedekapitalistische Fabrik, wie auch jedes Kartell, jeder Verein, jede beliebige„Association“. Man muß sich klar sein, daß das Wort „Kooperation“ —ein Ausdruck, den fast alle Kultursprachen gleichmäßig angenommenhaben — einen dreifachen Sinn hat:
(1.) den des räumlichen Zusammenarbeitens vieler, das ist der Sinn,in dem z. B. Marx das Wort allein verwendet; ich spreche hier vonArbeitskooperation;
(2.) den Sinn des Zusammenwirkens bei dem Zustandekommen einesWerkes oder bei der Deckung eines Bedarfs, auch wenn kein räum-liches Zusammenarbeiten stattfindet: der Fall jeder arbeitsteiligenWirtschaftsweise; hier spreche ich von Werkkooperation;
(3.) den Sinn, aus dem heraus Gide und Daudet-Bancet dasWort „Kooperatismus“ gebildet haben, und der hier allein in Betrachtkommt. Man könnte diese Art von Kooperation Wirtschaftskooperationnennen. Denn wir müssen uns klarmachen, daß wir in diesem drittenSinne, in dem das Wort Kooperation dem deutschen Wort Genossen-schaft entspricht, einen wirtschaftsbetrieblichen Tatbestand bezeichnenwollen, während wir in den beiden anderen Bedeutungen des Worteses mit einem werkbetrieblichen Organisationsprinzip zu tun haben.In den beiden ersten Fällen betrachten wir das Zusammenwirken vielerin seiner Bedeutung für die Herstellung eines Werkes, im dritten Fallefür die Gestaltung der Wirtschaftsführung. Und können dann vielleichtGenossenschaft definieren als: Freie Personenvereinigungenunvermögender W i r t s c h a f t s s u b j e k t e zu demZwecke, durch großbetrieb 1 i c h e Gesta11ung ihreWirtschaftsf ührung zu vervollkommnen. Das trifftalle „echten“ Genossenschaftsarten: Konsum-, Produktiv-, Einkauf-,Verkauf-, Kreditgenossenschaften und grenzt sie doch andererseitsgegen verwandte Bildungen ab: die Zwangskorporationen sind aus-geschlossen durch das Wort „freie“; die Aktiengesellschaften und ähn-liche Bildungen durch das Wort „Personenvereinigung“; die kapita-