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Schluß: Die Gesamtwirtschaft
in ihnen öffentliche und kapitalistische Interessen sich zu gemeinsamemWerke vereinigen. Das kann auf sehr verschiedene Weise geschehen.Wir können aber drei Haupttypen unterscheiden:
1. Betriebe, bei denen ein öffentlicher Körper'— unter Umständen-entscheidenden — Einfluß auf die Verwaltung, aber keinen Anteilan dem Kapital hat;
2. Betriebe, bei denen die Aufbringung des Kapitals durch öffent-liche Körper und durch Kapitalisten erfolgt, beide — und nur sie —auch an der Verwaltung beteiligt sind;
3. Betriebe, an deren Leitung öffentliche Körper, kapitalistischeUnternehmer und Konsumenten Anteil haben.
Ausgeschlossen dagegen sind Betriebe, bei denen ein öffentlicherKörper zwar Anteil an dem Kapital, aber keinen Anteil an der Ver-waltung hat: Fall der Bergwerksgesellschaft „Hibernia“! Diese Fällesind offenbar Ausnahmen, da bei unserer heutigen Wirtschaftsverfassungder Regel nach der Besitz der Aktienmajorität oder auch nur einesbeträchtlichen Teiles der Aktien einen Einfluß auf die Verwaltungder Gesellschaft automatisch verschafft.
Der bekannteste Typus der ersten Art ist die (alte) DeutscheReichsbank, deren Verfassung derjenigen der Preußischen Bank nach-gebildet worden ist. Das Grundkapital befand sich in den Händenprivater Anteilseigner, die ihren Einfluß in einem „Zentralausschuß“zur Geltung bringen konnten. Dieser Zentralausschuß entsprach demAufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Verwaltet wurde das Institutvon dem Reichsbankdirektorium, dessen Mitglieder vom Kaiser er-nannte Reichsbeamte waren.
Typen der zweiten Art sind die zahlreichen Verbände, die inneuerer Zeit Stadtgemeinden mit kapitalistischen Unternehmern ein-gegangen sind, namentlich um Elektrizitätswerke, Gaswerke oderStraßenbahnen zu begründen und zu betreiben. Ich teile die Grund-züge einiger solcher gemeindlich-kapitalistischer Abmachungen mit.
Eines der frühesten gemischt-öffentlichen Unternehmen dieser Artwar das Mektrizitätsuntemehmen zu Straßburg i. E., das außer dem Stadt-gebiet und den Vororten noch etwa 99 Ortschaften mit fast ausschließ-lich landwirtschaftlichem Charakter mit Elektrizität versorgt. Die StadtStraßburg war durch allmählichen, stillen Kauf in den Besitz der Mehr-heit der Aktien des ursprünglich rein privaten Unternehmens gelangtund übte (seit 1909) einen bestimmenden Einfluß auf die Verwaltung aus.
Ein etwas anders gelagertes Beispiel einer gemischtwirtschaftlichenUnternehmung bietet das Elektrizitätswerk Unterelbe A.-G. Altona. Währenddas Straßburger Elektrizitätsunternehmen infolge Erteilung der Konzession