Kritik iibcr die Scf.uigncii dcS Pl.iutus. 83
großer Geist, dessen Scharfsinnigkeit unsre Bcwundrung verdient.Die alrcn Römer, sagen Sie, schätzten ihn zweier Stückewegen sehr hoch; rvegen seiner Schreibart und seinerScherze: beyves sey unverbesserlich. Racine hingegen ist derMeynung, daß alle diese Lobeserhebungen aus einem andernGrunde entsprungen sind. Er sagt in der Vorrede des Trauer-spiels Bcrcnicc: „I^,es ^!>rt!tÄ»s clo 'I'ei'onco, c/ui lelovont rnoc..rait'on au llel'l'us tlo tvus los ^ootos cnniiinies ^>»ur I/olc-Aanc».. <Io sa clietion vt nour la villisomlil-iiiev llo tos moeurs, nv I-ris-,,sont piis clo consotsor cjuc- plauto a un Fisnil avituwAo kur lui.,z»ar I» kim^licitv <^ui ott clsns lit nlus ^,->rt cle ilos /'ujots. IZt..o'eK s»ns «luvt« cotto tininlieitö morvoilloufe sjui » itttiro„plitute tontes los louanZes <^uo los :r»ei<zns lui ont clcuinoos." ^)Daß aber in den Scherzen des Plautus viele den guten Sittenschädliche nnd unanständige Dinge befindlich sind, kann mannicht leugnen; so wenig man zu seiner Entschuldigung behauptenkann, daß es die Eharaktcrc seiner Personen allemal so crfodcrthätten. Denn erstlich hätte er dergleichen Eharaktcrc auf denSchauplatz zu bringen vermeiden sollen, und zwcytens hat Bal-zac schon gesagt, cui<z los plus lilnos couitilauos «lo lorvneoI'nnt louv-iit plus mnclel'to« nuo les j»Ius Iioimettes fommvs sieplante. Zn der That war er auch so daran gewohnt, daß eres nicht unterlassen konnte, an allen Orten ärgerliche Dingeanzubringen. Man kann dieses aus seinen Gefangnen beweisen,wo er an unterschiedenen Stellen, die ich anmerken werde, ganzohne Noth dergleichen Unrath ausstreuet; da er doch in diesemStücke sich mcynt Gewalt angethan zu haben, und bey demBeschlusse derselben sagt: -r-l nuclieos moros tacts, ott fadulu.Der Kunst des Dichters benimmt dieser Borwurf nichts; nurschadet es den guten Sitten.
Von den vcrschiedncn Ausgaben und Ucbcrsctzungcn des
>I) Es ist unwidcrsprechlich, daß Plautus wegen der Einheit seinerHandlungen ganz besonders zu loben ist; daß aber die Alten vornclnnlich ausdie zwey von mir angcsül'rtcn Stücke gesellen l'abcn, beweiset die Stelle ausdem 29 Hanptst, des 1 Buchs von den Pflichten, und das Urtheil des Lu-cius Aclius Stilo; welches ich bcvdcs in der Abhandlung von d. L. und W.des 5plautus cmgcsiiin't habe,
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