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2 (1913) Krieg und Kapitalismus
Entstehung
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I. Die Herausbildung der neuen Organisationsforraen

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ihren Landesfürsten, Herrschaften und Obern mit hülflichemBeitrag an Hand zu gehen. Diese Bestimmung gab dieHöhe der von den Landtagen zu bewilligenden Beiträge inder Hauptsache dem Ermessen der fürstlichen Gewalten anheimundist dadurch für die Entwicklung des miles perpetuus inden deutschen Territorien sehr wichtig geworden 44 .

Den Prozeß der Verstaatlichung der Heere, dersich Schritt für Schritt parallel mit dem Stehendwerden derTruppen vollzog, im einzelnen hier zu verfolgen, ist nicht derOrt: Genug, daß im Anfang des 18. Jahrhunderts das moderneHeer in seiner staatsrechtlich-verwaltungstechnischen Gestaltfertig dastand. In Preußen, dem nunmehr führenden Lande,bezeichnet die Kabinettsorder vom 15. Mai 1713 den Abschlußder Neubildung. In ihr wird derSöldnerei auf Zeit derletzte Stoß gegeben, sofern bestimmt wird, daß alle, die ein-mal geworben, so lange dienen sollen, bis Seine Majestät sieentläßt 46 . Auch die Besetzung sämtlicher Offizierstellen warnunmehr dem Könige Vorbehalten: jetzt erst, unter FriedrichWilhelm I., wird das freie, unbeschränkte monarchische Er-nennungsrecht der Krone, wie auf allen anderen Gebieten derVerwaltung, so auch hier unbedingt anerkannt und aus-geübt 46 .

Aber wenn wir unsdas moderne Heer in seiner ganzenEigenart vor Augen stellen, so erscheinen in dem Bilde dochdeutlich noch andere Züge als sein verfassungs- und ver-waltungshafter Charakter: Exerzierplätze tauchen vor unseremBlick auf, wir sehenTruppenkörper vor uns, gegliedert undineinander geschoben: Armeekorps, Regimenter, Bataillone,Kompagnien ziehen an uns vorüber, unter dem Kommandoeiner hierarchisch über- und untergeordneten Schar von Be-fehlshabern. Das heißt: das moderne Heer ist auch militär-technisch eigenartig bestimmt. Und zwar stellt es sich unsdar als das, was man ein Kollektivheer oder ein Massen-beer oder auch ein Truppenheer nennen könnte und unter-