II. Die Grundsätze der Heeresausrüstung
insbesondere auf dem Gebiet der Bewaffnung, der Beköstigung,der Bekleidung und der Beförderung mittels Schiffen. Wasmich zu dieser Anordnung bestimmt, ist die Erwägung, daßdie Wirkungen, die die Armeen je innerhalb dieser einzelnenGebiete der Ausrüstung auf das Wirtschaftsleben ausüben, zuverschiedener Natur sind, als daß man sie nicht in ihrer Zu-sammengehörigkeit betrachten müßte. Dem Übelstande, daßbei dieser Anordnung gelegentliche Wiederholungen un-vermeidlich sind (wenn auf verschiedenen Gebieten der Heeres-versorgung gleiche Wirkungen zutage treten), habe ich dadurchabzuhelfen versucht, daß ich die an verschiedenen Stellengleich erscheinenden Zusammenhänge an einer Stelle ausführ-licher erörtert und an den anderen Stellen nur andeutungs-weise, unter Verweisung auf die Hauptstelle, behandelt habe.
Anmerkung: Ich habe in meiner Darstellung dieBerittenmachung (das Kemontewesen) nur im Vorbei-gehen (hei der Besprechung des Militärlieferungshandels)erwähnt, die Behausung (Kasernierung) der Truppen ganzunberücksichtigt gelassen, weil das Material, das ich darübergesammelt habe, mir keine besondere Ausbeute an eigenartigenGesichtspunkten gewährte, die es gerechtfertigt hätten, diesebeiden Gebiete der Heeresausrüstung in besonderen Kapitelnabzuhandeln.
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