II. Die Neuordnung des Bewaffnungswesens
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Ende des 17. Jahrhunderts die Hälfte der Infanterie, bis zumEnde der Regierung Ludwigs XIY. die ganze Infanterie alsTrutzwaffe die Flinte mit dem Bajonett 118 .
Die Papierpatrone wird in der brandenburgischen Armee1670, in der französischen 1690 eingeführt 119 .
Damit ist bei den beiden großen Militärmächten derSieg der Handfeuerwaffen besiegelt.
II. Die Neuordnung des Bewaffnungswesens
Die „Bewaffnung“ als ein organisatorischer Vorgang, dasbeißt die Art und Weise, wie der Krieger zu seiner Waffekommt, kann sehr verschieden gestaltet sein, wie wir in dem„theoretischen“ Überblick über die Möglichkeiten der Aus-rüstung schon erfahren haben. Ich verzeichne hier kurz diefür uns entscheidenden Veränderungen, die das Bewaffnungs-wesen während der frühkapitalistischen Epoche erfahren hat.
Der Krieger des Mittelalters, mochte er Ritter oder Land-stürmer oder Söldner sein, brachte der Regel nach seineWaffe und Wehr seihst mit.
Das mußte sich ändern, und zwar zunächst aus reinproduktionstechnischen, äußeren Gründen, als man aus Kanonenmit Pulver zu schießen gelernt hatte. Diese Waffen konnteder Einzelkrieger beim besten Willen nicht selbst mitbringen.Wir sehen deshalb frühzeitig Städte und Staaten sich umdie Beschaffung der groben Geschütze kümmern. Den äußerenAusdruck findet diese Fürsorge in der Anlage von Zeug-häusern oder Arsenalen, in denen die Kanonen, die manjeweils einer Truppe zur Verfügung stellte, aufbewahrt wurden.Anfangs sind es städtische, später staatliche Arsenale. So hatim 15. Jahrhundert die Stadt Paris ein prächtig ausgestattetesZeughaus 120 ; ebenso die Städte Mons, Brügge 121 .
Im 16. Jahrhundert bemühten sich die Fürsten, zahlreicheArsenale zu errichten. Allen voran waren die beiden großen