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2 (1913) Krieg und Kapitalismus
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II. Die Neuordnung des Bewaffnungswesens

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wiesen, daß das gesamte Bewaffnungswesen in der Zeit vom15. bis 17. Jahrhundert von einer Tendenz zur Verstaatlichungergriffen wird, da natürlich die in den Zeughäusern stapelndenWaffen dazu dienten, den Kriegern unentgeltlich oder gegenEntgelt, das bleibt sich gleich, geliefert zu werden.

Die nachweislich erste Versorgung der Krieger mitWaffen durch den Staat fand bei dem nach der alten Heeres-folge übriggebliebenen Aufgebote der Bevölkerung statt, wennein Krieg ausgebrochen war. Der schon erwähnte Neandervon Petershaiden bemerkt ausdrücklich, daß die Waffen inden Zeughäusern aufbewahrt wurden, um dieses Aufgebot aus-.zurüsten. Ähnliche Ausrüstungen derDefensioners werdenuns aus den kursächsischen Landen berichtet: 1618 wird einBegiment Arkebusier Heiter in Sachsen angeworben, das dieWaffen aus dem Zeughause in Dresden erhält 127 .

Dann dehnt sich das System der staatlichen Waffenlieferungallmählich auf alle Truppen aus. Im 17. Jahrhundert, in demso vieles Neue zur Welt gebracht wird, vollzieht sich dieWandlung. Wir können in jener Zeit noch deutlich die ver-schiedenen Übergangszustände beobachten, die sich aus derUmwandlung der privaten in eine staatliche Versorgung mitWaffen ergeben können:

1. Der Krieger bringt einen Teil der Waffen mit, dieandern liefert ihm der Staat.

Das bestimmt z. B. der Dänische Artikelbrief in Art. 51: es sollein jeglicher Soldat zu Fuß auf dem Musterplatze einen guten Degen,ein Kürassier gleichermaßen einen guten Degen und ein Paar gute Pistolenund ein Arquebusier seinen Degen und eine gute Pistole mit sich bringen;dagegen:mit den übrigen Waffen und Wehren wollen wir sie versorgenund soll einem Soldaten zu Fuß für seine Obergewehre in 6 Monat1 Monatsold abgekürzt werden, die Kürassiere sollen ihre Kürasse vor15 Rttlr., die Arquebusier ihre Brust- und Bückstücke ... vor 11 Rttlr.annehmen 128 .

Dieser Abzug vom Sold wurde die übliche Form desEntgeltes.

Sombart , Krieg und Kapitalismus

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