III. Der Bedarf an Waffen
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1663 wird die Zahl der Kaliber merkwürdigerweise (manwollte die Fortschritte der Technik berücksichtigen) auf 17erhöht. Die Ordonnanz vom 7. Oktober 1732 reduziert dieZahl wieder auf 5: 24, 16, 12, 8, 4 U , entsprechend den fünfgleichen Arten von Lafetten 187 .
Die Kugeln werden ganz genau abgewogen. 1733 wirddie Uniformierung auf alle Schußwaffen ausgedehnt: Einheit-lichkeit wird das Gesetz für die Flinten, die Musketen unddie Pistolen.
In Preußen wird ein Normalkaliber für Kanonen (3, 6,12, 24 U) durch General von Linger im 18. Jahrhundert ein-geführt 188 .
III. Der Bedarf an Waffen
Der Bedarf an Waffen, das folgt unmittelbar aus dem,was wir jetzt in Erfahrung gebracht haben, weitet sich aus.Extensiv gleichsam drängt auf seine Vermehrung hin die Ver-größerung der Heere und Flotten, intensiv wirkt in gleicherRichtung die immer bessere Ausrüstung der Truppen: trittja doch, wie wir sehen, der Bedarf an Artilleriematerial ganzneu zu dem schon vorhandenen Waffenbedarf hinzu.
Gleichzeitig vereinheitlicht sich der Bedarf durch zu-nehmende Uniformierung und ballt sich zu immer größerenMassen zusammen, infolge der fortschreitenden Verstaat-lichung der Waffenlieferung.
Was wir so aus allgemeinen Betrachtungen einsehenkönnen, bestätigen uns die ziffernmäßigen Ausweise über dietatsächliche Höhe des Bedarfs, deren wir freilich gern nochmehrere und genauere und umfassendere hätten. Aber auchwas wir an statistischen Angaben über den Waffenbedarfwährend der Periode, die wir betrachten, besitzen, gibt unsmanchen Fingerzeig und gestattet uns, ziemlich sichereSchlüsse auf den Gesamtumfang des Bedarfs an Waffen. Vor