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Viertes Kapitel: Die Beköstigung der Heere
vergeben, die auf Lebenszeit den Titel „General Purveyors oftbe Victuals of His Majestys Navy“ führen. Die Rationen,die zu liefern sie sich verpflichten, betragen: täglich 1 PfundBiskuit, 1 Gallone Bier, viermal wöchentlich 2 Pfund ge-salzenes Rindfleisch oder zweimal dafür 1 Pfund Schinkenoder Schweinefleisch und 1 Pinte Erbsen; für die übrigendrei Tage der Woche: 1 Quarter Stockfisch, 1 k Quarter einesPfundes Butter und 1 Quarter eines Pfundes Käse. Die Unter-nehmer haben (gegen Entgelt) das Recht, alle königlichenBrauereien, Bäckereien, Mühlen usw. in Tower Hill, Dover, Portsmouth und Rochester zu benutzen 264 .
1650 schließen Col. Pride und fünf andere einen Liefe-rungsvertrag mit der Krone ab, worin sie sieh verpflichten,die Flotte zu verproviantieren zum Satze von 8 d pro Kopfzur See, 7 d pro Kopf im Hafen; 1653 beträgt die Seerate8 d bis 9 d.
1654 kündigen die Contractors den Vertrag. Die Folgeist: ein Victualling Office mit Cap. Romeo Alderne an derSpitze wird eingesetzt. Karl II. legt die Seeproviantierungwieder in die Hände eines Contractors: Denis Gauden, dem1668 zwei verantwortliche Personen vom König beigegebenwerden. 1688 werden Commissioners of Victualling angestellt,die Clerks und purveyors mit sich haben. Bei der Beschaffungder Lebensmittel auf dem Wege der privaten Lieferungs-verträge bleibt es aber wohl trotz dieser neuen Intendantur-beamten 265 .
In Frankreich besorgten das Geschäft der Lebens-mittelbeschaffung für das Heer bis in die Zeit Heinrichs III. hinein die Manutentionnaires, die königliche Beamte waren;sie hatten die Lieferungen der Lokalbehörden in Empfangzu nehmen, die ihrerseits mittels des Requirierungssystemsdie nötigen Nahrungsmittel zusammenbrachten. An Stelledieses Selbstbeschaffungsverfahrens tritt unter Heinrich III. das Lieferungswesen: Kaufleute wurden damit beauftragt, so-