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2 (1913) Krieg und Kapitalismus
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Fünftes Kapitel: Die Bekleidung der Heere

keine Abnehmer: die Mannschaftbouglit hardly any slops and pre-ferred to go ragged.

Die Regierung ist aber weiter um eine vorteilhafte Beschaffung derKleider besorgt: 1655 wird verordnet, daß kein Schneider Kleider anBord schaffen darf ohne Lizenz der Navy Commissioners. 1656 wird derPreis der Slops festgesetzt: canvas-jackets 1 s 10 d usw. Die commis-sioners übernahmen aber für die Güte der Kleidungsstücke keineGarantie. Verliert der Seemann seinenKit, so bekommt er eine kleineSumme aus Staatsmitteln, um ihn wieder zu kaufen 297 .

Aber in dem Maße, wie die einzelnen Truppenkörper sichin sich selbst festigten und zu einem einheitlichen Heere zu-sammengeschweißt wurden, trat doch die kollektive Bedarfs-deckung an die Stelle der Einzelversorgung. Daß ein Truppen-körper als Ganzes bekleidet werde, war ein der früheren Zeitdurchaus vertrauter Gedanke: Aufgebotsheere, Milizen emp-fingen häufig ihre Montur von der Gemeinschaft, der sie imbürgerlichen Leben angehörten: die wehrpflichtigen Rottender Städte werden meist von der Stadt bekleidet. Aber auchdiefrancs archers, die Karl VIII . von Frankreich aushob,erhielten von der Gemeinde einen kompletten Anzug mit.Später teilten sich der König und die Gemeinde in die Be-kleidung dieser bis ins 18. Jahrhundert immer wieder auf-gebotenen Miliztruppen: der König lieferte die Bewaffnung,le grand öquipement, also vor allem den Anzug, und sorgtefür die Verpflegung während des Dienstes; der Gemeindejedoch lag es ob, die kleine Montur (le petit öquipement),Hut, Weste, Hemd und Schuhwerk, herbeizuschaffen 298 .

Das militärische Unternehmertum, das namentlich im 16.und 17. Jahrhundert das Heerwesen beherrschte, brachte esvon selbst mit sich, daß diejenige Instanz, der die Bekleidungeines Truppenkörpers zufiel, wenn schon die Individualver-sorgung aufhören sollte, der Oberst des Regiments oder derKompagniechef wurden.

Dieses System der regiments- oder kompagnieweisen Be-schaffung der Kleidung hat wohl in allen Militärstaaten vonBeginn der modernen Heere an bis ins 18. Jahrhundert hinein