II. Die Uniform
155
Im 18. Jahrhundert vollendet sich dann in allen Militär-ländern die Verstaatlichung des Bekleidungswesens, was nichtbesagt, daß nun durchgängig die Herstellung oder auch nurdie Lieferung der Kleider durch den Staat direkt erfolgtwäre. In Frankreich beispielsweise, wo die Verstaatlichungim Jahre 1747 grundsätzlich durch geführt wurde, blieben vonda an zwei Systeme in Übung: die „Regie“ und die „Ad-ministration directe des corps“ (die Kompagniewirtschaft),die aber ebenfalls unter staatlicher Leitung stand 808 .
Vorbildlich für die Organisation des Militärbekleidungs-wesens wurden die 1768 errichteten österreichischenMonturskommissionen, die den Zweck hatten, „sämtlicheTruppenteile der Armee sowohl in Friedens- als Kriegszeitenmit den erforderlichen Monturs-, Armaturs-, Lederwerks-,Pferde-Ausrüstungsgegenständen und Feldrequisiten aller Artzu versehen“, und die auch gleichzeitig für die Beschaffung derSpitalgerätschaften und Bettfurnituren zu sorgen hatte 809 .
Aber die Einzelheiten gehören nicht hierher. Genug,daß wir die Tendenz feststellen konnten, das Bekleidungs-wesen im Laufe der Jahrhunderte aus dem Zustande derEinzelfürsorge in den der vollständigen Staatsfürsorge hinüber-zuführen, mit einem Wort: daß wir auch in diesem Gebietedes Heerwesens der Tendenz zu einer Zusammenballung desBedarfs begegnet sind, über die wir uns nunmehr noch etwasklarer werden müssen.
II. Die Uniform
Engstens mit den Wandlungen der Bekleidungssystemeim Zusammenhang stehen die für die ökonomischen Problemebesonders wichtigen Veränderungen, die die Form der Be-kleidung erfährt.
Wenn jeder Krieger ganz nach Gutdünken und Vermögenfür seine Kleidung selbst zu sorgen hat, so kommt bei einerganzen Truppe, ähnlich wie wir es bei der Bewaffnung sahen,