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Fünftes Kapitel: Die Bekleidung der Heere
Von Deutschland heißt es im 18. Jahrhundert 359 : „Einanderer“ (sc.als der Handel mit „kostbaren“ Kleidern) „Kleider-handel ist derjenige, wenn ein Kaufmann mit einem General oderObristen contrahiret, daß er demselben die benöthigte Kleidungfür so und so viel Regimenter und Compagnien verschaffen solle.“
Aus dem Mützenmacherhandwerk rettete sich in die Archedes Kapitalismus nur die Militärmützenmacherei, diez. B. in dem England des 18. Jahrhunderts wenige großeUnternehmer und zahlreiches Volk, namentlich Weiber undMädchen, beschäftigt.
Späteren Untersuchungen bleibt es Vorbehalten, die vonmir hier aufgewiesenen Zusammenhänge im einzelnen und inzahlreichen Fällen zu verfolgen.
Nur auf eine Möglichkeit will ich zum Schlüsse seihstnoch hin weisen: daß nämlich die Idee des Kar teils — derVereinbarung gewisser Einheitspreise und der Verabredunggemeinsamen Absatzes unter freien Produzenten — in derSphäre der Industrie, die für die Armee produziert, zuerstaufgetaucht ist: die Gleichförmigkeit der Lieferung ebensowie die Gleichförmigkeit des Gelieferten legen diesen Ge-danken nahe. Und wir besitzen in der Tat eine Art vonBeweis für die Richtigkeit meiner Hypothese: im Jahre 1740vereinigen sich die Militärtuchlieferanten von Languedoc undbieten dem Könige an: die Tuche für sein Heer von nun ahzu einem bestimmten Preise an seine Magazine abzuliefern,wollen sich also keine Konkurrenz mehr machen. Sie pro-ponieren „ä sa Majestö de faire ötablir dans la ville de Mont-pellier un magasin oü on fera fournir, sur les ordres de M.le Secrötaire d’ötat de la guerre, les draps, cadis et autresötoffes nöcessaires pour Thabillement de l’infanterie frangaiseä un prix fixe qui sera convenu, comme aussi de les fairetenir directement aux troupes, au moyen du prix qui seraröglö“ 36 °.