Quetelet als Theoretiker.
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gänglichkeit des Menschen für das Böse, so sieht man nicht, warumein eigener Hang zum Verbrechen zuzulassen sei: Böses tun ist allgemeinmenschlich; Verbrechen nennt man eine Beihe von verschiedenen Hand-lungen, die von der Gesetzgebung bedroht werden, die aber nicht jederbegeht, und die vielleicht nicht alle oder nicht immer böse sind.
Quetelet kommt auf die Vorstellung des Penchant au crime, weiler außer der kulturhistorischen und der sozialphilosophischen Auf-fassung der Kriminalstatistik noch eine dritte in sich trägt: die an-thropologische. So fern es ihm lag, bei jenen beiden anderen Gesichts-punkten jemals an das Individuum, anstatt an die Gesellschaft zu denken,so ganz befangen ist er, sobald die anthropologische Stimmung vor-herrscht, in der Betrachtung seines abstrakten Menschen, der sich dennauch als Verbrecher entwickeln muß. Das Wachstum des körperlichenMenschen und die Entwicklung des Hanges zum Verbrechen sind Be-griffe, die er nicht bloß in einem Atem nennt, nein, er wird sogar zurUntersuchung des körperlichen Wachstums mit angeregt durch dieArbeit über den Hang zum Verbrechen * * * * 5 .
Was ihn darauf führte, waren die in Frankreich veröffentlichtenTafeln, worin die geschehenen Verbrechen nach Altersklassen der Tätermitgeteilt werden. Die Altersklassen der ganzen Bevölkerung konnte manaus anderen Quellen annähernd schätzen, und so schien es, als brauchtebeides nur in Beziehung gesetzt zu werden, um das Maß für jenen Hangzu finden, indem man die Zahl der wirklich 1 eingetretenen Fälle mitder Zahl der möglichen Fälle verglich 6 . Man erhielt auf diese WeiseZahlenwerte, die, wenn man sie auch aus verschiedenen Jahrgängenberechnete, einander noch ähnlich sahen. Aber es wäre ein Mißverständ-nis, daraus etwa zu schließen, daß der Hang zum Verbrechen etwasanderes sei, als der mit wenig Glück gewählte „technische Ausdruckfür einen Quotienten“; denn, wenn nur überhaupt das Verbrechen vor-aussetzt, daß man gewisse Eigenschaften (Körperstärke, Verschlagen-heit usw.) habe, welche Eigenschaften sich erst mit dem Alter ent-
6 Vgl. die Abli. von 1831, Loi de croissance, S. 7: j’ai dejä entrepris quelques
essais pour röpondre des ä present ä la premiere Serie de questions etc. ... j’ai
essaye de presenter une echelle pour le penchant plus ou moins grand au crime
(nämlich in der Abh. von 1829) . . . Enfin . . . dans ce memoire je ferai connaitre
mes resultats relatifs aux croissances. In Sur l’homme Vol. I, S. 25 ist die Stellenicht ganz wörtlich übergegangen.
6 In der Abh. von 1831, Penchant au crime, lautet die Definition S. 17: Ensupposant les hommes places dans des circonstances semblables, je nomme pen-chant au crime, la probabilit6 plus ou moins grande de commettre un crime.