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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.

Die beginnende Negereinfuhr nach Sl. Domingo und Kuba wurdefreilich i5i6, als Ferdinand gestorben war, durch den Kardinalregentenverboten. Der Kardinal Ximenes, wie er an Rang über dem Priester LasCasas stand, scheint ihn auch an christlicher Gesinnung übertroffen zuhaben: während das junge Westindien begierig nach Negern ausschaut,verbietet der Leiter des spanischen Staates die Einfuhr, indem er seinemJahrhundert vorauseilt.

Aber gemach! Unser Kardinal steht nicht im Dienste der Mensch-lichkeit, sondern in dem der Finanzpolitik. Er verbietet den Negerhandel,um Ausnahmen gestatten zu können, und diese Ausnahmen gestattet ergegen Zahlung hoher Gebühren; der Negerhandel soll die Staatskassenfüllen helfen, das ist nach damaliger Handels- und Finanzpolitik der Sinndes Verbotes.

Und als bald darauf Karl V. aus Flandern nach Spanien kam, umdie Herrschaft anzutreten, umschwärmten ihn die Edelleute Kastiliens undder Niederlande , um sich Vergünstigungen zu verschaffen. Der Ritterde la Rresa, Majordomus des Königs, erbat sich und erhielt auch dasPrivilegium, Negersklaven, und zwar 4 ooo, nach Westindien zu schaffen.Kaum im Resitze dieses wichtigen Rechtes ging er hin und verkauftedasselbe um 2 5 000 Dukaten an die Genuesen, die dann hohe Preise fürdie schwarze Ware verlangten, so daß wegen des Privilegs die Neger-einfuhr nach Westindien langsamer ging, als allgemein gewünscht wurde.

Bezeichnend ist, daß Karl V., obgleich jenes Privileg auf acht Jahregegeben war, doch bald auch anderen Bewerbern den Sklavenhandelerlaubte offenbar weil dieselben hohe Summen dafür boten.

Bald darauf übernahmen die Portugiesen das Geschäft des Neger-handels, denn sie waren ja im Besitze der Negerküsten. Es fiel gar nie-mandem ein, diesen Handel anstößig zu finden; am wenigsten dem Staat,der im Gegenteil auf immer neue Wege sann, dies Geschäft fiskalisch zuverwerten.

Im Jahre 1600 wurde das Privileg des Negerhandels öffentlich anden Meistbietenden versteigert. Der Handelsmann, dem es zugeschlagenwurde, war der Portugiese Peter Gomez Reynel, der jedes Jahr 42 5 oNeger nach den spanischen Kolonien senden durfte und senden mußte:und so folgte ein Pachtkontrakt (Assiento) dem anderen.

Auf den Schiffen wurden etwa 2 5 o Sklaven auf einmal befördert,selten 5 oo, aber auch dies ist in Anbetracht der Kleinheit der Schiffeschon viel. Das Zwischendeck, ein Raum von etwa fünf Fuß Höhe,