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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten.

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leule, dem Herrn nach, sondern sie gehen irgendwohin, um da nacheigener Wahl ein Gewerbe zu treiben; sie werden zum Beispiel Schifferauf der Wolga oder Kaufleute in Moskau . Aber sie bleiben in der Leib-eigenschaft. Der Herr konnte sie, wenn er wollte, zurückrufen; aberer begnügt sich damit, von ihnen eine jährliche Geldabgabe denObrok zu erheben. Hier wird es völlig klar, daß die russische Leib-eigenschaft keine bloß agrarische Einrichtung ist, es liegt ihr ein vielweiterer Gedanke zugrunde. Der Herr hat die Leibeigenen unter allenUmständen in seiner Gewalt: um sich durch sie bedienen zu lassendann sind sie Hofleute, und um sich ernähren zu lassen dann sind sieFronbauern, wenn der Herr einen Gutsbetrieb hat; oder sie sind Obrok-bauern, wenn der Herr keinen Gutsbetrieb hat; oder sie sind auswärtigeObrokleute, die Handel oder Gewerbe treiben. So kommt es liier völligzum Vorschein, daß das Verhältnis die Grenzen einer ländlichen Ver-fassung weit überragt.

Die russische Leibeigenschaft geht wegen der Ilofleute und derauswärtigen Obrokleute weit über die schüchternen Versuche unsererdeutschen Adelsrepubliken hinaus.

Auch die russische Leibeigenschaft ist jung. Eine strenge Hörigkeit,wie J. Engelmann sie nennt, tritt erst 1597 auf; aber hierdurch wird derBauer vorläufig nur an die Scholle gebunden. Zum wirklichen Sklaven,den man verkaufen kann, wird er erst im 17. Jahrhundert und erstunter Katharina II. ; in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhundertswird dieser Zustand völlig klar und deutlich in den Gesetzen bestätigt undfest gemacht. Die Kaiserin wußte wohl, was sie dadurch erreichenwollte; war doch ihr Recht auf den Thron ein höchst bestreitbares. Diemächtige Klasse der Edelleute mußte also ein bestechendes Geschenkerhalten, um das Thronrecht der Monarchin nicht mehr so bedenklichzu finden. So kam es zur höchsten Ausbildung der wahren Leibeigen-schaft. Der Gutsherr verschenkt, verkauft, vermietet seine Leute, er über-gibt sie im Falle der Widerspenstigkeit ohne Gericht dem Staate zurVerbringung nach Sibirien .

Im Vergleich zu Rußland sind unsere deutschen Adelsrepublikenan der Ostseeküste doch sehr farblos; der deutsche Junker lebt nicht,wie der russische Adlige, von seinen Leuten, sondern er lebt von seinemlandwirtschaftlichen Betrieb und hat seine Leute nur so weit geknechtet,als es für den landwirtschaftlichen Betrieb nötig ist; Hofleute 'undObrokleute kommen bei uns nicht vor. Wenn unsere Junker hier und da