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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
Es bleibt also nun die Frage übrig: Hat das Landrecht noch Leib-eigenschaft im Sinne der Sklaverei angetroffen?
Antwort: In Schlesien nicht, denn da war sie nie; in den Hauptteilender Mark nicht, denn da war sie nie; in Pommern nicht, denn da war sienie. In Ostpreußen nicht, denn was da auf dem Papier bestanden hatte,war 1773 schon beseitigt; in Westpreußen nicht, denn was da, sei es aufdem Papier oder in Wirklichkeit, bestanden hatte, war 1773 beseitigt.Nun sind wir mit den östlichen Provinzen fertig, bis auf die Uckermark,Neumark und die Kreise Storkow und Beeskow ; da bestand die Leib-eigenschaft angeblich noch, aber ganz zweifellos nur auf dem Papier,und hier mag sie durchs Landrecht beseitigt sein.
Man muß also, zur Ehre der östlichen preußischen Provinzen sei eswiederholt, zugeben, daß das Landrecht die ländliche Sklaverei nur ver-bietet — was den Männern des Nalurrechts gewiß eine große Genugtuungwar —, daß es aber nichts im Leben Bestehendes abschafft. Hiermitwird ja gar nicht geleugnet oder auch nur bezweifelt, daß das preußischeLandrecht sehr vieles zur Abstellung von Mißbräuchen , zur Milderungder Erbuntertänigkeit, zur Hebung des Bauernstandes beigetragen hat.Davon ist aber nicht die Rede, wir fragen ja bloß nach seiner Bedeutungin bezug auf die Leibeigenschaft strengen Sinnes; und da können wirnicht weiter gehen, als wir gegangen sind.
Es ist nicht wahr, daß eigentliche Leibeigenschaft der ältere Zustandgewesen sei, aus welchem sich erst die mildere Erbuntertänigkeit ent-wickelt habe. Vielmehr sind die ganz seltenen Fälle nur vereinzelte Aus-wüchse gewesen, und auch diese Fälle betreffen nicht den Verkauf vonUntertanen, sondern nur hie und da einmal den Anspruch des Gutsherrnauf die Hinterlassenschaft, auf den Nachlaß an beweglichen Gütern desUntertanen.
Der verbreitete Glaube an eigentliche Leibeigenschaft gründet sichnicht allein auf Verwechslung von Begriffen, die trotz innerer Ver-schiedenheit mit gleichen Worten bezeichnet werden. Es kommen viel-mehr hier mancherlei Mängel der gelehrten Forschung zutage, beimeinen Schriftsteller mehr diese, beim anderen mehr jene. Der ersteMangel ist wohl der: Die Forschung ist zu sehr befangen im Liberalis-mus. Zu liberal zu sein — politisch liberal ist natürlich hier gemeint —ist auf dem Gebiete der Wirtschaftsgeschichte wirklich ein Fehler, undzwar ein gerade so großer, als wenn man zu reaktionär im Sinne desJunkertums oder zu radikal im Sinne der Sozialdemokratie wäre. Aber