Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. |Q|
Die Erbuntertänigkeit gehört also der Neuzeit an; sie ist nichtSklaverei, aber wie die Sklaverei ein Stand der Unfreiheit; und sie hatden Zweck, die schon im Mittelalter auftretenden Arbeitsverhältnisse,nämlich Gesindedienst und Fronen, die damals wegen der Kleinheit deseigenen Betriebs der Grundherren wenig zu bedeuten hatten, so ergiebig zumachen, daß der neuentstandene Großbetrieb sich darauf gründen kann.Die Erbuntertänigkeit der Bauern ist also die Einrichtung, vermögederen man — in Ermangelung eines besonderen Arbeiterstandes — dienoch übrig gebliebenen Bauern nebenbei zur Verrichtung der Arbeit in denkapitalistischen Großbetrieben zwingt! Der moderne Großbetrieb unsererRittergüter fängt also mit der Zwangsarbeit von Unfreien an, ebensowie die moderne Plantagen Wirtschaft in den Kolonien mit der Zwangs-arbeit von Unfreien anfängt; aber der Pflanzer holt sich Neger in Afrika und macht sie zu Sklaven; der Rittergutsbesitzer greift so weit nicht:er packt seine Bauern an und macht sie zu Erbuntertanen.
Nicht im Gesindedienst an sich und nicht in den Frondiensten ansich liegt die Herabdrückung des Bauernstandes, sondern in der maß-losen Steigerung dieser Pflichten und in der Auferlegung des Joches derUnfreiheit, damit diese im Mittelalter so harmlosen Arbeitsverhältnissefür den modernen Großbetrieb ausgiebig werden.
Von dem Joche der Unfreiheit hat man so viel gesprochen, daß mandarüber nichts mehr zu sagen braucht. Weniger bekannt ist es, daß fürdie alte Verfassung sich auch Gründe der Menschlichkeit anführen lassen.
Wer ein echter altmodischer Junker war, der das Herz auf demrechten Fleck hatte und auf seine Standespflichten hielt, der wollte dieErbuntertänigkeit, neben anderen Gründen, auch deshalb beibehalten,weil sie dem unfreien Arbeitsmann eine sichere Stätte für den Fall derNot gewährte. Der untertänige Mann sollte alle Zeit, in jeder Lage desLebens, einen gnädigen Herrn über sich haben. Der Gutsbezirk solltedas verkleinerte Abbild der göttlichen Weltordnung sein; der Guts-herr wollte darin wie die Vorsehung wirken, allweise und allgütig, vor-ausgesetzt, daß er auch allmächtig bleibe.
So dachten viele und nicht die Schlechtesten unter ihnen. Der Frei-herr Edwin von Manteuffel hat noch als kaiserlicher Statthalter inElsaß-Lothringen mit Vorliebe das Gespräch darauf gebracht, wie un-begreiflich es ihm sei, daß man dem kleinen Mann erlaubt habe, vonden Rittergütern wegzuziehen. Er wäre aber auch gewiß der letzte ge-wesen, der seine unbrauchbaren Leute im Stiche gelassen oder gar da-