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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft.

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rung der bäuerlichen Besitzrechte. Der Herr findet nämlich die bäuer-lichen Abgaben viel zu gering auf ihre Dienste legt er keinen Wert,denn er braucht sie nicht; damit sein Einkommen steige, müssen alsodie Abgaben der Bauern erhöht werden. So tritt nun der Herr an denBauern heran und nötigt ihn, sich als Pächter, im Sinne des römischenRechts, zu bekennen. Der Bauer unterschreibt den Pachtvertrag, lautendauf drei, sechs oder zwölf Jahre; er verspricht jährliche Zahlung einerbedeutenderen Summe Geldes, wird vielleicht bei der Gelegenheit ganzfrei von Diensten, bleibt jedenfalls für die ausbedungene Frist in un-gestörtem Besitz, und wenn die Bauernhöfe neu zur Verpachtungkommen, dann hat er Aussicht, bei gleichem Angebot anderen Bewerbernvorgezogen zu werden.

So ist es vielfach keineswegs durchgängig in Neuvorpommerngegangen. Der Grundherr wird im Pachtvertrag als der Eigentümer desBodens anerkannt, was er bis dahin, solange der Bauer zu mittelalter-lichem Meierrechte oder zu dem daraus entwickelten lassitischen Rechteauf seinem Hofe saß, nicht gewesen war. Der Grundherr wird hierRentner; eine kapitalistische Produktion treibt er nicht, ebensowenigseine bäuerlichen Pächter.

In derselben Richtung kann aber ein weiterer Schritt geschehen, derwieder zu einer kapitalistischen Produktion, freilich nicht des Grund-herrn, führt. Vielleicht ist unser neuer Pachtherr unbefriedigt von seinenBeziehungen zu so vielen kleinen Bauern. Beim Ablauf der Verträgeschlägt er eine Anzahl bäuerlicher Wirtschaften zusammen, so daß einegeringere Zahl von Pachtstellen, die aber alle größer sind, übrigbleibcn;diese Pachtstellen übergibt er einem Landwirt (Farmer). Dann ver-schwindet der bäuerliche, altherkömmliche Betrieb auch, und an seineStelle tritt kapitalistischer Betrieb pachtender Landwirte. Offenbar wardies der Entwicklungsgang in England .

England würde, von Preußen aus betrachtet, etwa so erscheinen:Es gibt dort noch, aber es gab früher weit mehr, Freibauern (free-holders), die etwa den Kölmern in der Provinz Preußen entsprechen;es gibt dort auch grundherrliche Bauern (copyholders), die mit unserenMeiern und Lassiten einen verwandten Ursprung haben; aber der weit-aus häufigste Fall ist der, daß der Grundeigentümer den Boden an Land-wirte verpachtet; dieser Boden ist gewiß früher in der HauptsacheBauernland gewesen; die verdrängten Bauern mögen zum Teil aus-gewandert sein, besonders im 17. Jahrhundert; zum Teil mag sich aus