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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
Interessen zu schützen, die bei der wirtschaftlichen Verfassung Notleiden. So hat der preußische Staat auch bei der Bauernbefreiung nichtetwa den kapitalistischen Betrieb der Gutsherren begründet — denn derwar lange schon vorhanden; noch weniger abgeschafft — denn er blühtenun erst recht auf. Der Staat hat vielmehr nur die Gefahren für denBauernstand beseitigt, die aus der früheren Arbeitsverfassung des kapita-listischen Betriebes entstanden waren, und hat so, allerdings mittelbar,die Gutsherren gezwungen, für ihren Betrieb eine andere Verfassung an-zunehmen: Lohnarbeit statt Fronarbeit, Arbeit von Freien statt Arbeitvon Erbuntertanen.
Die Erbuntertänigkeit konnte ebenso fallen, wie später die Sklavereiin den Kolonien fiel. Sie war nur eine von vielen Arbeitsverfassungendes kapitalistischen Betriebes gewesen; sie hatte sich überlebt und machteeiner anderen Platz. Der Staat, der die Umformung der Arbeitsver-fassung leitete, wurde nicht erschüttert; und der kapitalistische Betrieblebte weiter, wie er noch manche Änderung seiner Arbeitsverfassungüberleben wird, bis auch ihn einst sein Geschick ereilt, nachdem erseine Bestimmung erfüllt hat.