Die Landarbeiter
bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung.
In Schillers Drama „Wilhelm Teil “ (i8o/j) erscheint im letzten Auf-tritt ein Edelfräulein Bertha und spricht zu Rudenz, ihrem Ritter, dieWorte: „So reich’ ich diesem Jüngling meine Rechte, die freieSchweizerin dem freien Mann.“ Wenn das Stück ein bürgerliches Lust-spiel wäre, so würde diese Verlobung den Schluß bilden; da es aberein politisches Drama ist, so wirft der junge Edelmann, ehe er die dar-gebotene Hand ergreift, die überraschenden Worte hin: „Und frei er-klär’ ich alle meine Knechte.“ Der Vorhang fällt; der Zuschauer ver-läßt den Raum in hohem Aufschwung, denn er fühlt: Nachdem dienationale Unabhängigkeit erreicht ist, bricht die Zeit sozialer Neuord-nung an. Wie müssen die Zeitgenossen von dieser politischen Dichtung er-griffen worden sein, sie, die aus eigener Erfahrung wußten, was Fremd-herrschaft ist; sie, die einen geknechteten Bauernstand um sich hatten!
Nur wenige Jahre nach dem Erscheinen des Stückes wurden die un-freien Bauern in Preußen zu freien Leuten erklärt. Es geschah etwasin der Wirklichkeit, was Ähnlichkeit hat mit dem Vorgang, den derDichter nur andeutet. Wer den Beruf hat, die Grundlagen unsererheutigen wirtschaftlichen Verfassung aufzudecken, den reizt es, der Sacheweiter nachzuspüren; denn es muß Leute geben, die den Vorgang genauverfolgen, in allen Einzelheiten begreifen und dem Fernerstehenden er-klären. Es muß Gelehrte geben, die den Leitern unseres Staates dengeschichtlichen Zusammenhang der Dinge nachweisen, damit sie, diepraktischen Politiker, die Beamten, nicht von den landläufigen Mei-nungen fortgerissen, damit sie nicht vom einseitigen Klasseninteresseüberwältigt werden. Wie der König über den sozialen Klassen steht, sosollte das Beamtentum herausgehoben sein über das geistige Trieblebenwirtschaftlicher Parteien. Denn wie der König nicht im Erwerbslebenwurzelt, so ist auch der Beamte frei von Handwerks- und Gewerbes-banden; er gehört nur dem Staate an; er hat die Kämpfe des Erwerbs-lebens nur zu beobachten, zu überwachen und in Schranken zu halten.Wie soll er, der Beamte, das tun, wenn er nicht während seiner jugend-lichen Ausbildung angeleitet wird, den Schleier ruhig zu heben, derdiese Vorgänge verhüllt? Freilich, an diesem Schleier zerren auch