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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
Bauernhof zu übernehmen, und all dies ohne Lösegeld, ohne sichtbareEntschädigung an den Gutsherrn. So verlangt es die Menschlichkeit, dieAufklärung. Die alten Verbände müssen zertrümmert werden; der be-freite Landmann stellt sich ebenbürtig neben den freien Gutsherrn.
Aber was sagt der Gutsherr dazu? Er hat seine Wirtschaft zu führen,in der man Arbeitskräfte bedarf. Die Wirtschaft des Gutsherrn soll,auch nach der Meinung des Königs, fortbestehen; aber die Arbeitsver-fassung ist durch Wegnahme der Untertänigkeit zerbrochen. Der Guts-herr sieht sich vor eine bedenkliche Zukunft gestellt. Wenn er keineZwangsarbeiter mehr hat, kann er dann weiter wirtschaften? Am Endebleiben seine Äcker unbestellt, seine Kasse füllt sich nicht mehr, erkann seine Hypothekenschulden nicht verzinsen, und wer hat ihm dasGeld geliehen? Es sind gewisse Leute aus der Stadt, die nun mit Be-friedigung von der Bauernbefreiung reden — aber sie werden bald denSegen fühlen, wenn die Zinsen ihrer Darlehen nicht mehr gezahlt werden.So einfach geht also die Sache nicht. Der Gutsherr fügt sich zwar, aberer sucht vergebens im Gesetz, was an die Stelle treten soll; er findet keineAndeutung einer neuen Arbeitsverfassung. In der Tat fehlt diese An-deutung völlig. Man lebt im Gedankenkreis der französischen Auf-klärung. In Frankreich gibt es grundherrliche Verhältnisse, die manleichter lösen kann, weil der Grundherr dort keinen eigenen Betriebführt. Bei uns dagegen gibt es Gutsherren. Wer arbeitet künftig auf denGütern? Das kann man von Frankreich nicht lernen, und eigene sozial-politische Gedanken haben wir Deutsche damals noch nicht. Das Ediktvon 1807 schweigt darüber, weil die vorbereitende Gedankenarbeit fehlt.
Aber gelebt muß immer werden. Der Gutsherr ist außerstande, seineBedrängnis philosophisch in dem Satz auszusprechen: Gebt uns eineneue Arbeitsverfassung. Sehr deutlich dagegen fühlt er es als Praktikerund stellt eine Forderung nach der anderen, woraus nach und nach, mitwiderwilliger Zustimmung des Staates, sozusagen unbewußt, die neueArbeitsverfassung hervorgeht. Der Staat, unfähig, wie er damals war,den neuen Weg zu weisen, wird durch die Gutsherren in die neue Bahngedrängt. Es geschieht etwas, was weder der Staat, noch auch — seienwir gerecht — die Gutsherren klar vorausgesehen hatten.
Zunächst wird das Zwangsgesinde durch freies Gesinde ersetzt; dieheranwachsende, noch unverheiratete und unangesessene Bevölkerung aufdem Lande ist ohne weiteres bereit, solche Dienstverträge abzuschließen,vermöge deren man nun Lohn verdient, den man, weil man in der Haus -