Die Landarbeiter bei der Stein-Hardeubergischen Gesetzgebung. pj|
Haltung des Herrn ernährt und beherbergt wird, als Ersparnis zurück-legen kann. Das freie Gesinde bildet indessen keinen Berufsstand, worinman dauernd verweilt. Die Knechte und Mägde treten nach einigenJahren in die Landbevölkerung zurück. Hierin liegt also nicht die Haupt-sache. Die weit wichtigere Frage, die eigentlich brennende Frage ist viel-mehr die: Was tritt an die Stelle der Fronden? Denn daß die Frondender bäuerlichen Bevölkerung verschwinden mußten, das war völlig klar,und hierüber war kein Streit; alle Staatsmänner sahen hierin, und inder Verwandlung des lassitischen Besitzes in Eigentum, die eigentlicheRettung des Bauernstandes. Was aber soll dem Gutsherrn Ersatz bietenfür die wegfallenden Dienste der Bauern? Welche Einrichtung tritt andie Stelle der Fronden? Wer dient — nachdem der Bauer dienstfreigeworden ist?
Die Frage wäre überflüssig, wenn man damals den Gutsbetrieb auf-gelöst hätte. Man hätte, wie es zum Beispiel in Schleswig-Holstein ge-schehen war, den Boden des Rittergutes in eine Anzahl kleinerer Pach-tungen zerlegen können, die von Pächtern bäuerlichen Standes über-nommen worden wären. Der Gutsherr hätte den eigenen Betrieb ein-gestellt, er hätte aufgehört, Landwirt zu sein, er hätte sich nach demBeispiel Irlands oder der Lombardei in einen vornehmen Rentner ver-wandelt. Er wäre wohl nach einiger Zeit in die Städte gezogen, umhöchstens zur Sommerfrische oder zur Jagd auf sein Herrenhaus zurück-zukehren, das nur noch von einem Park umgeben gewesen wäre. BeimWegfall des eigenen Betriebes wäre auch kein Ersatz für die Frondennötig gewesen. Auf dem Lande hätte man nur noch bäuerliche Klein-wirtschaft gehabt, teils Bauern aus der früheren Verfassung, teils neuangesetzte bäuerliche Pächter. Das war aber nicht nach dem Sinn despreußischen Landadels. Der nordostdeutsche Gutsherr wollte die großeLandwirtschaft beibchalten; denn er fühlt sich nun einmal für diesenBeruf geschaffen, den er ja auch vorzüglich erfüllt. Und der preußi-sche Staat hat niemals versucht, seinen Adel der Landwirtschaft zu ent-fremden; denn in dem Stande der Gutsherren lag damals mehr nochals heute seine politische Kraft. Aus dieser Klasse nimmt er die Männer,die daheim zu dem Geschäft des Befehlens, zu der Ausfüllung verant-wortlicher Stellungen erzogen sind. Die Söhne des Adels, die als Beamtein den Staatsdienst treten oder als Offiziere in das Heer des Königs über-gehen, haben die Grundlage ihrer Tüchtigkeit darin, daß sie aus guts-herrlichen Familien stammen. Es konnte dem Staate gar nicht in den