116 n. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
verhandeln, und nur wenn der Bauer verkaufen wollte, und nur gegenZahlung des geforderten Kaufpreises, konnte das Bauerngut in die Händedes früheren Gutsherrn — des Gutsbesitzers, wie er nun treffend ge-nannt wurde, gelangen. Dies ist kein Bauernlegen mehr, sondern nur einAufkäufen von Bauerngütern; es konnte nur zustande kommen, wennder Bauer wollte, und dem, der da will, geschieht nicht unrecht. DieEigentumsverleihung an die Bauern ist die neue Waffe, die der Staatdem Bauern in die Hände gab, damit er sich gegen die Gelüste desGutsherrn wehre; so hat der Staat den Fortbestand der damals nochvorhandenen Bauern zu sichern gesucht.
Für den Erwerb des Eigentums und für den Wegfall der Frondenmußte der Gutsherr entschädigt werden; denn seine früheren Bechtewurden als wohlerworbene anerkannt. Die Entschädigung gab nicht derStaat, sondern der Bauer selbst, meist durch Abtretung von Land. DasBittergut wuchs an Umfang durch die Landentschädigung, die der Guts-herr nun erhielt; und da zugleich die Fronden wegfallen, so entstehtaus der vereinigten Wirkung beider Ursachen nun erst recht die Frage:woher sollen für den Gutsherrn die Arbeitskräfte kommen? Sie wirdzur Lebensfrage für das Biltergut. Deshalb erhebt sich jetzt ein ge-schlossener Widerstand der Gutsherren gegen die Begulierungsgesetze.Der Staat will sie, und die einflußreichste Klasse im Staat sträubt sichdagegen, weil sie sich in ihrer Wirtschaft bedroht sieht; der fortbe-slehende Großbetrieb muß einen Arbeiterstand haben, und die Regu-lierungsgesetze geben der Landbevölkerung das neue Mittel in die Hand,wodurch sie sich gegen die Verwandlung in Arbeiter wehrt, nämlichdie Eigentunisverleihung. Es entsteht ein Kampf, in dem niemand deut-lich aussprach, was das Ziel war; dessen Ziel erst wir ganz klar er-kennen: die Gutsherren ringen mit dem Staat, der seine Bauern aufrecht-halten will, nicht zu dem Zweck, alle Bauern zu stürzen — sondern nur,um bei dieser Gelegenheit die nötige Arbeiterbevölkerung zu schaffen.Nicht Standesvorurteil, nicht Mißgunst gegen die Bauern, nicht Fest-halten am Alten und Verrotteten gibt den Gutsherren ihre Kraft; ihreStärke liegt vielmehr darin, daß es folgerichtig ist, einen neuen Arbeiter-sland zu schaffen, wenn dem Großbetrieb die herkömmliche Arbeits-verfassung zerstört wird, wie es durch die Dienstbefreiung der Bauerngeschah.
Der Staat — so sollte man meinen — hätte die Sache selber in dieHand nehmen und gleichzeitig mit der Regulierung der Bauern die Be-