Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. f^f
Vorteile versetze wie früher die Lassiten; aber welche Schwierigkeitenstellen sich dem entgegen, nachdem die Dinge nicht mehr im Flusse,sondern starr geworden sind! Die Rechtsanschauung, die Interessen derGutsherren, die parlamentarische Behandlung unserer Gesetze — dasalles soll hier nur angedeutet werden. Die größte Schwierigkeit ist vorallem die, daß die tatsächliche Verfassung der Insten sich inzwischengewaltig geändert hat.
Früher, wie auch im ganzen 18 . Jahrhundert, hielt man es für selbst-verständlich, daß der Landarbeiter einen kleinen, sagen wir einen haus-haltungsmäßigen Betrieb für sich habe. Wenn unter Friedrich demGroßen die Herabsetzung der Frondienste zur Sprache kommt, so be-fiehlt der König regelmäßig: es sollen mehr Büdner angesetzt werden. Esgalt für völlig klar und zweifellos, daß diese Leute einiges Land für sichbestellen, einiges Vieh für sich halten. Die neuere Reform von i85o hatdiesen Besitz nicht etwa neu gegeben, sondern eben nur den Rechtsl.iteldes Besitzes verändert; die Eigentumsverleihung setzte voraus, daß derMann schon vorher etwas hatte, was freilich nicht Eigentum, was aberdoch Landbesitz war. In der neueren Zeit aber nimmt man dem Instenälterer Art das Land und verbietet ihm die Viehhaltung, das heißt, beimAbschluß neuer Verträge wird dies so geordnet. Der Gutsherr will dieganze Arbeitszeit der Leute zur Verfügung haben; er zahlt den Drescher-lohn in einem Anteil am erdroschenen Getreide, er liefert dem Arbeiterdie Kartoffeln, er schickt ihm sogar die Milch ins Haus und sorgt aufjede Weise dafür, daß der Arbeiter nichts für sich selber zu tun habe,sondern immer für den Gutsbetrieb zur Verfügung sei. Wo diese neueEntwicklung bereits vollzogen ist — und sie hat schon weit um sich ge-griffen — da ist der Gutsarbeiter der unselbständigste Mensch, den mansich vorstellen kann: seinen Lohn erhält er größtenteils in Nahrungs-mitteln, mit nur geringem Zuschuß an Geld. Er ist durch den Natural-lohn mehr verwandt mit dem Gesinde, von dem er sich aber dadurchunterscheidet, daß er nicht im Hause des Herrn lebt, wie Knechte undMägde, besonders der Bauern, tun. Er ist kein eigentlicher Inste mehr;Haus hat er nicht, Acker hat er nicht, Kuh hat er nicht. Häufig wird ihmdie Stellung gekündigt, und er rückt von einem Rittergut aufs andere;überall da wohnen sie in kleinen Gruppen, abgetrennt von den Bauern-dörfern durch den Raum, vom Gutshof und seinen Bewohnern ge-schieden durch den unermeßlichen Abstand der Bildung. Selbst wohl-wollende Schilderungen, die man von ihrer Lebensweise und Denkart