Druckschrift 
Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
Seite
128
Einzelbild herunterladen
 

128

II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.

Kurz und gut, wenn wir Schwärmer wären, hätten wir nichts Eiligereszu tun, als zu beschließen: die Heuerlingsverfassung ist die beste; siemuß von Westfalen aus in den deutschen Osten übertragen werden.

Aber wir gehen mit Bedacht voran. Schon die geographische Ver-breitung des Heuerlings fällt uns auf. Er wird häufiger, je weiter wir vonder Nordsee durch Oldenburg hindurch nach Süden gehen, und er hörtauf, sobald wir das Mittelgebirge erreichen. Gerade dort und nur dortfinden wir ihn, wo auch, nach Meitzen, der westfälische Einzelhof desBauern vorherrscht. Fragen wir, wer denn der Arbeitgeber des Heuer-lings ist, so ist es eben der westfälische Hofbauer. Dieser Großbauer,der zerstreut über die Gemarkung hin angesiedelt istut fons ut nemusplacuit, hat von seinen Außenschlägen einen Teil als Heuerland ab-gesondert und einige Katen darauf gebaut; der Heuerling wohnt nicht imDorf, er wohnt auf dem einzelstehenden Hof des Bauern. Die Heuer-lingsverfassung ist die Arbeitsverfassung des Einzelhofs. Sie hört auf,wie mir der genaueste Kenner der ländlichen Verfassung Niedersachsens ,Dr. Wittich, versichert, sobald wir die östliche Grenze Westfalens über-schreiten und nach Niedersachsen kommen.

Freilich mit einer Ausnahme! Nach Kaerger finden wir auch in Lüne-burg, also an der Ostseite Niedersachsens , wieder Heuerlinge; nun istaber nach Wittich gerade diese Gegend stellenweise auf west-fälische Art besiedelt und die Ausnahme ist also nur scheinbar:überall hängt der Heuerling am bäuerlichen Einzelhof L

1 Jn dem kenntnisreichen, aber etwas undurchsichtigen Werk von C. Stüve,Wesen und Verfassung der Landgemeinden in Niedersachsen und Westfalen Jena 1851, S. 72 liest man bereits über Osnabrück:

Das Eigentümliche dieser Zustände dürfte in der Gewohnheit der Bauern,Ileuerhäuser auf entlegenen Grundstücken zu errichten und diese mit einem füreinen kleinen Haushalt zureichenden Ackerbestande zu verpachten, seinen Grundhaben, was dann wieder mit der Gewohnheit, nicht in geschlossenen Dörfern zuleben, zusammenhängt. Die Vorteile, welche diese Einrichtung für den Minder-bemittelten mit sich bringt, haben es bewirkt, daß im allgemeinen wenig Neigungzum Anbau eigener Wohnhäuser bei denselben vorhanden ist, und so erklärt es sich,daß bei so starker Bevölkerung dennoch nur wenige Anbaue geschehen sind.In dem WerkeZur Statistik des Königreichs Hannover , zweites Heft, zweiteAbteilung, Folio, Hannover 1852, Seite 65 des Textes wird über den westfälisch be-siedelten Landdrosteibezirk Osnabrück gesagt:

Die bei weitem größte Zahl aller grundbesitzlosen Einwohner auf dem Landebilden hier die sogenannten Heuerleute. Der Heuermann pachtet oder heuert vomHofbesitzer (Kolonen) ein in der Nähe des Hofes erbautes kleines Wolmwesen(Kotten) mit so viel GarLen-, Acker- und Wiesenland usw., um darauf eine eigene