130 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
ist für den Bauern eine Besitzfrage; aber der bäuerliche Umgang ist demArbeiter gesichert, der Heuerling ist kein Auswürfling in seiner Heimat.
Der zweite Landstrich Norddeutschlands, das eigentliche Nieder-sachsen, zwischen Weser und Elbe , ist gewiß eine der lehrreichstenGegenden Deutschlands , besonders wegen der unversehrten Gesundheitdes Bauernstandes, der dort, wie bekannt, in geschlossenen Dörfernlebt. Hier kann man den Vollbauern, den Halbbauern und den Viertel-bauern noch in aller Deutlichkeit unterscheiden, und neben ihnen wolmtder Kötter , der kein richtiger Bauer mehr ist, und der Brinksitzer, derweder Bauer noch Kötter ist, und der Anbauer, endlich der Häusling undähnliche Klassen der kleinen Leute. Dazwischen kommen auch so-genannte Rittergüter vor, aber sie sind weniger zahlreich und auchkleiner als die im Osten; vor allem sind sie ihrer Entwicklungsphasenach etwas anderes. Sie sind noch heute so klein, wie sie im Mittelalterals Mittelpunkte oder Kerne von Grundherrschaften gewesen sind, dasich hier die Weiterbildung der Grundherrschaft zu einer umfassendenGutsherrschafl nicht vollzogen hat. Infolgedessen ist auf dem hannover-schen Rittergut kein so großer Bedarf an Arbeitskräften; es sind überallwohlbesetzte Dörfer in der Nähe, und in diesen Dörfern gibt es immereine gehörige Anzahl kleiner Leute, die hie und da, ohne sich auf dieDauer ah einen bestimmten Arbeitgeber zu binden, geneigt sind, aufTagelohn zu gehen. Die größeren Bauern und ebenso die Gutsbesitzerbedienen sich auf gleiche Weise dieser Art von Landarbeitern, die alleinim wahren Sinne des Wortes Tagelöhner heißen sollten, denn sieschließen wirklich nur auf Tage den Arbeitsvertrag. Die Leute dieser Artwerden oft, weil sie nicht auf die Dauer an bestimmte Arbeitgeber ge-bunden sind, als „freie Landarbeiter“ bezeichnet, und man wird, da sieja ländliche Arbeit verrichten, den Namen wohl gestatten müssen.
Aber man vergesse nicht: das Landarbeitertum ist hier nur neben-sächlich; die Leute, die so beschäftigt werden, ziehen mancherlei Ver-dienst aus dieser Quelle, aber es ist nur ein Nebenverdienst. Die Land-arbeit für Bauern oder für Gutsbesitzer ist nicht die Grundlage ihrerExistenz; unser „freier Landarbeiter“ kann, wenn er nicht gedungenwird, dennoch weiter leben, allerdings schlechter als vorher, aber derFortfall der Lohnarbeit wirft ihn nicht um. Die „freien Arbeiter“ sindnur insofern eine Arbeiterklasse, als man sie vom Standpunkte des Arbeit-gebers aus betrachtet. Vom Standpunkte aber des Dorfes aus gesehen,worin sie wohnen, erscheinen sie ganz anders: da sind sie eben Kötter,