Landarbeiter , und innere Kolonisation.
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Brinksitzer, Häusler oder Anbauer, das heißt, sie haben eine bestimmteStellung in der Gemeinde, bestimmte Arten von kleinem Grundbesitz,kurz und gut, sie stecken mit ihren gesellschaftlichen Wurzeln ebensofest und sicher in der niedersächsischen ländlichen Verfassung wie dieHeuerlinge in der westfälischen. Auch in Hannover also ist der da vor-herrschende „freie Arbeiter“ in bezug auf seine geistigen Ansprüchewohlversorgt; er wohnt in einem reichgegliederten Gemeinwesen, hatBauern neben sich, mit denen er in der Schule, in der Kirche, auf demTanzboden verkehrt, die mit ihm dasselbe Plattdeutsch reden, und mitdenen er, wenn die Aushebung ihn trifft, Arm in Arm dem Soldatendienstentgegentaumelt. Man begreift daher, daß es auch in Hannover keineländliche Arbeiterfrage gibt, denn es fehlt ein ausschließlich diesem Berufgeweihter Stand; Leute, die gelegentlich auf Tagelohn gehen, die gibtes freilich, aber sie fühlen sich als etwas ganz anderes; sie würden,nach ihrem Berufe gefragt, antworten, „ich bin Brinksitzer“, oder „ichbin Häusler“ und von allgemeinem Mißmut, von verbissener Betrach-tung der eigenen Lage können diese Leute nicht ergriffen werden, es seidenn, daß dermaleinst eine Brinksitzerfrage oder etwas Ähnliches auf-laucht.
Wenden wir uns nun zum Lande östlich der Elbe, so müssen wir vorallem betonen, daß hier keine Gleichförmigkeit besteht, was ja auchbei der ungeheueren Ausdehnung nicht zu erwarten ist. Der Kürze halberscheiden wir die minder charakteristischen Provinzen aus und haltennur diejenigen fest, in denen sehr große Rittergüter ganz besonders'häufig, Bauerndörfer dagegen entsprechend selten sind; das wäre alsoder große Strich an der Ostsee entlang: Mecklenburg und die Uckermark;Vorpommern, Hinterpommern, Westpreußen , woran sich südlich Posenanschließt, und Ostpreußen .
In diesen Gegenden der Rittergüter ist die vorherrschende — keines-wegs einzige —■ Arbeitsverfassung für den herrschaftlichen Betrieb dasviel besprochene Instenwesen. Seine Hauptzüge sind etwa folgende:
Der Gutsbesitzer sichert sich durch Vertrag auf längere Zeit dieArbeitskraft — nicht etwa eines Mannes, sondern —■ einer Arbeiter-familie. Die Familie wird in einen Katen gesetzt, der auf dem Boden desGutsherrn steht, und muß sich bereithallen, einen Mann und einen Ge-hilfen (den sogenannten Scharwerker) zu stellen für die landwirtschaft-lichen Arbeiten auf dem Felde des Herrn. Dafür wird nur ein ganz ge-ringer Tagelohn bezahlt; in der Hauptsache empfängt der Inste, außer
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