Landarbeiter und innere Kolonisation.
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sozialen Hintergrund derselben mitzunehmen; der Baum läßt sich ver-pflanzen, aber das Erdreich nicht. Der Osten hat nicht die einzeln liegen-den Bauernhöfe und hat nicht die bäuerlichen Sitten des westfälischenArbeitgebers. Es ist wahrscheinlich, ja fast gewiß, daß Heuerleute, aufRittergüter versetzt, sich unbehaglich fühlen und rasch verkümmernwürden.
Die juristische Form der Arbeitsverfassung allein tut es nicht, sowenig als es allein auf das Sattwerden ankommt. Es ist unverkennbar,daß der Heuerling eine Seele hat, und weil diese Seele ihre Nahrungfindet, deshalb fühlt sich der westfälische Heuerling so wohl. Im Ostenwürde der Leib nicht hungern, aber der Durst der Seele würde nichtgestillt. —
Ein anderer Gedanke wäre der: man verwandle den Insten in einenHäusler ; man gebe ihm Haus und etwas Land zu eigen — oder auchin Erbpacht; dann hat er, statt auf Kündigung zu wohnen, ein eigenesHeim, und er wird mit Freuden, um Geld zu verdienen, als freier Land-arbeiter sich dem Gutsbesitzer darbieten. Nach dieser Richtung hindrängt ja, wie es scheint, der natürliche Verlauf, und nichts verbürgtso sehr den Erfolg des Gesetzgebers, als wenn das Gesetz nur Wege ebnetund Nachhilfe schafft, gleichsam Vorspann leistet, während die treibendeKraft sich bereits von selber regt.
Noch dazu wird für die Ansetzung von Häuslern, die als freie Ar-beiter auftreten, das Beispiel Mecklenburgs , also einer östlichen Gegend,angeführt. Sehen wir uns jedoch dies mecklenburgische Muster näher an!
Wie es politisch zwei Mecklenburge gibt — Schwerin und Strelitz —so gibt es auch sozial zwei Mecklenburge: die Ritterschaft und dasDomanium. Diese Teile unterscheiden sich scharf (vgl. Sering in Bd. 56 ,S. 12/i). Im ritterschaftlichen Teil sieht man stundenweit kein einzigesDorf; an dessen Stelle stehen herrschaftliche Wohnhäuser und Parks,daneben große Ställe und Scheunen, und in der Nähe die Katen der Guts-tagelöhner — wie dort die Insten heißen. Die Bahnhöfe sind selbstSonntags menschenleer; wer da ein- und aussteigt, sind Gutsbesitzer,Diener in Livree und Reisende der vierten Wagenklasse.
Im Domanium hingegen freut man sich am Anblick der zahlreichenwohlhabenden Dorfschaften, jede von etwa 10 bis 2 5 Gehöften. Siebilden seit 186g selbständige Gemeinden. Überall sind neben den großenund mittleren Bauerngütern auch einige kleine Stellen, Büdnereien undHäuslereien; Büdnerstellen gibt es jetzt 7262, Häuslerstellen 7704, also